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Mega-Ärzte-Pfusch!: Bauchstraffung geht schief! Frau stirbt bei Schönheits-OP

Eine Frau ist bei einer Schönheits-OP gestorben. Bild: AdobeStock / Jogerken (Symbolbild)

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Für ihre Schönheit zahlte Keuana Weaver den maximalen Preis, obwohl sie doch billig davon kommen wollte. Die zweifache Mutter starb auf dem Operationstisch, als sie sich in einer Klinik in Tijuana, Mexiko, einer Low-Budget-Bauchstraffung unterzog. Darüber berichtet aktuell der britische "Daily Star". Dabei sei Keuana Weaver nicht das einzige Opfer der Pfuscher geworden, heißt es dem Bericht zufolge. Eine weitere Frau habe nach ihrem Eingriff wegen Nierenversagens eine Dialyse bekommen müssen, eine weitere wurde mit nicht näher beschriebenen Komplikationen drei Wochen im Krankenhaus behandelt. Alle drei Frauen sollen in der Praxis vom selben Arzt behandelt worden sein.

Mutter stirbt bei Schönheits-OP - Low-Budget-Bauchstraffung geht schief

Die 38-jährige Keuana Weaver, Mutter einer 13-Jährigen und eines 1-Jährigen, soll ihrer Familie gesagt haben, dass sie darüber nachdenkt, sich möglicherweise einer Operation zu unterziehen. Doch dass sie dafür nach Mexiko jetten würde, verriet sie ihnen Liebsten nicht. Erst als die Mutter des Opfers telefonisch über den Tod ihrer Tochter informiert wurde, herrschte traurige Gewissheit.

Es ist schon fast dreist: Wie der "San Diego United Tribute" schreibt, soll die Mutter nach dem Tod von Keuana Weaver einen Brief von der Klinik erhalten haben, in dem diese anbietet, die Kosten in Höhe von knapp 5.500 Euro für die gescheiterte Operation zu erstatten.

Behörden schlossen Klinik von Pfusch-Arzt bereits früher

Die Ärztekammer verwies für eventuelle Nachfragen auf einen Berufsverband für plastische Chirurgen, dem der Arzt nicht angehört, wie der "Daily Star" schreibt. Besonders pikant: Im Jahr 2015 schlossen Inspektoren der mexikanischen Bundeskommission zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken eine Klinik, die von demselben Arzt betrieben wurde. Der Grund: Sie habe angeblich "die Mindestanforderungen für einen legalen Betrieb nicht erfüllt".

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