Panorama

Messer-Mord in Hamm: Schwangere (22) mit 60 Messerstichen niedergemetzelt

Eine 22-jährige Schwangere wurde in Hamm von ihrem Ex-Freund niedergestochen. Bild: AdobeStock/ Zffoto (Symbolbild)

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Im Januar erschütterte ein brutaler Mord das nordrhein-westfälische Hamm: Eine 22 Jahre junge Frau wurde auf einem Parkplatz von ihrem Ex-Freund regelrecht niedergemetzelt. Mit 60 Messerstichen tötete der 23 Jahre alte Alim K. seine Ex-Freundin.

Horror-Mord in Hamm: Schwangere (22) von Ex-Freund niedergemetzelt

Die Leiche von Juvy-Ann fand man später unter Laubblättern verscharrt nur wenige Meter von ihrem Elternhaus entfernt. Zum Zeitpunkt der Tat war die 22-Jährige im vierten Monat schwanger. Auch das ungeborene Baby überlebte die brutale Messerattacke nicht. Nun muss sich der 23-Jährige vor Gericht für die Gräueltat verantworten.

Angreifer behauptet, er wollte das Kind

Wie die "Bild"-Zeitung aktuell berichtet, soll Alim K. die Tat inzwischen zugegeben haben. Wegen Totschlags soll ihm der Prozess gemacht werden. Laut eigener Aussage kann sich der 23-Jährige die Tat selbst nicht erklären, schließlich habe er das Kind gewollt. Er habe schlichtweg die Fassung verloren. Diesen Aussagen widersprechen laut "Bild" aber die Eltern der ermordeten 22-Jährigen.

Schwiegereltern haben angeblich Abtreibung gefordert

"Sie ist verprügelt und gequält worden, aber immer wieder zurückgegangen", so Juvy-Anns Mutter gegenüber dem Boulevardblatt. Angeblich hätten die Eltern des Ex-Freundes sogar verlangt, dass Juvy-Ann ihr Kind abtreibe, woraufhin sich die Schwangere schließlich von Alim K. getrennt habe.

Ex-Freund wegen Totschlags vor Gericht: War es kein Mord?

Doch warum wird der Angreifer wegen Totschlags und nicht wegen Mordes angeklagt? "Nach Abschluss der Ermittlungen konnten Mordmerkmale nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden", so Staatsanwalt Felix Giesenregen gegenüber der "Bild".

"Weil Mord zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet wird, hat der Gesetzgeber besonders hohe Hürden gestellt. So muss die Tat etwa heimtückisch, aus Habgier oder anderen so genannten niedrigen Beweggründen begangen worden sein. Weitere Mordmerkmale wie etwa Mordlust, Grausamkeit oder Verdeckung einer anderen Straftat spielen bei Prozessen eher selten eine Rolle", erklärt die Fachanwältin für StrafrechtDr. Arabella Pooth weiter.

Mit welcher Strafe Alim K. rechnen muss, wird sich zeigen. Denn auch im Falle eines Totschlags kann der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden.

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/loc/news.de

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