Panorama

Zu lebenslanger Haft verurteilt: Mutmaßlicher Mädchen-Mörder plötzlich unauffindbar

Ein verurteilter Kindermörder sollte eine Fußfessel bekommen - doch für die Polizei ist der Straftäter nicht auffindbar (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa | Uwe Anspach

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Die Polizei Münster will einem auf freiemFuß befindlichen und vom Landgericht Dortmund des Mordes an einer Schülerin schuldig gesprochenen Mann eine Fußfessel umlegen lassen - auffindbar sei der Mann zur Zeit allerdings nicht. Nach ihm suchen könne man erst, sollte das Gericht dem Antrag auf polizeiliche Beobachtung mittels Fußfessel stattgeben, sagte ein Sprecher der Polizeibehörde in Nordrhein-Westfalen am Sonntag. Die Prüfung dieser Maßnahme dauere noch an. Die Zeitung "Bild" hatte zuvor berichtet.

Fußfessel für verurteilten Mörder - doch der Mann ist unauffindbar

Der mutmaßliche Mörder war am 25. Januar 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer damals 16-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Weil die Justiz keine Fluchtgefahr sah und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, blieb er nach dem Schuldspruch frei. Er war 2018 festgenommen worden, nachdem nachträgliche DNA-Analysen von Tatortspuren einen Treffer ergeben hatten.

Die Polizei in Münster, wo der Deutsche gemeldet ist, könne nicht ausschließen, dass von dem Mann eine Gefahr für andere ausgehe. Daher habe man beantragt, ihm eine Fußfessel umzulegen, um seinen Standort nachverfolgen zu können. "Wir wissen allerdings nicht, wo er ist. Aber er ist nach wie vor ein freier Mann", sagte der Polizeisprecher am Sonntag.

Mutmaßlicher Mörder aus U-Haft entlassen - 56-Jähriger weiter auf freiem Fuß

Der mutmaßliche Gewalttäter war 2020 nach einem wegen der Erkrankung einer Richterin geplatzten ersten Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm hatten sich die Dortmunder Richter zu viel Zeit gelassen hatten, um den Prozess wieder neu zu beginnen. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, hieß es damals. Seitdem ist der 56-Jährige auf freiem Fuß. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht seine Auffassung Ende Februar erneut bestätigt.

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