Panorama

Freispruch im Mord-Prozess: Angeklagter nach Mord an Zweifach-Mutter vor 33 Jahren auf freiem Fuß

Ein des Mordes an einer 30-jährigen Berlinerin angeklagter Mann wurde in einem zweiten Prozess freigesprochen, nachdem er zwei Jahre in U-Haft verbrachte. Bild: picture alliance/dpa | Paul Zinken

  • Artikel teilen:

Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Frau vor den Augen ihres kleinen Sohnes hat das Landgericht Berlin den Angeklagten in einem neu aufgelegten Prozess freigesprochen. Die Tat konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, wie es im Urteil am 21. Januar 2021 hieß. Dem 62-Jährigen, der rund zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, wurde Haftentschädigung zugesprochen.

Mordverdächtiger (62) nach Schuldspruch in zweitem Prozess freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt hatte, kündigte bereits Rechtsmittel an. Der heute 62-Jährige war in einem ersten Prozess im September 2019 schuldig gesprochen worden. Die Verurteilung wegen Mordes hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber auf Revision des Angeklagten aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung zurückgewiesen.

Mord in Berlin-Neukölln 1987: Frau (30) vor den Augen ihres Sohnes getötet

Die 30-Jährige war im September 1987 in ihrer Wohnung in Berlin-Neukölln getötet worden. Die Polizei tappte in dem Fall lange im Dunkeln. Anfang 1991 waren die Ermittlungen eingestellt worden. Ab 2015 wurden dann am Tatort sichergestellt Spuren mit neuen Methoden überprüft. Eine an Kleidung der Getöteten sichergestellte DNA-Spur habe 2018 zu dem deutschen Angeklagten geführt. Nach Gewalttaten in den 1980er Jahren sei sein genetischer Fingerabdruck in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert gewesen.

Schon gelesen?Prozess um gewaltsamen Tod von "Supertalent"-Star geplatzt

Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen endet in Freispruch

Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Weil die zweifache Mutter, die er über eine Anzeige kennengelernt habe, nach einigen Treffen Geld für Sex verlangt habe, sei er verärgert und wütend gewesen. Das Gericht schloss sich aber dem Antrag der Verteidiger an.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de/dpa

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.