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Mordfall Peggy K. als Cold Case: Vor mehr als 19 Jahren ermordet! Justiz stellt Ermittlungen ein

Vor mehr als 19 Jahren wurde Peggy Knobloch ermordet. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt. Bild: dpa

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Das Schicksal von Peggy Knobloch zählt zu den rätselhaftesten Vermisstenfällen in Deutschland. Am 7. Mai 2001 verschwand die damals Neunjährige auf dem Heimweg von der Schule im bayerischen Lichtenberg. Mehr als 19 Jahre nach dem Verschwinden der damals neunjährigen Peggy aus Oberfranken sind die Ermittlungen eingestellt worden. Der Tatverdacht gegen einen Bestatter ließ sich nicht erhärten, wie die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Donnerstag mitteilte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Mordfall Peggy Knobloch ungelöst! Tatverdächtiger freigesprochen

Anfang Juli 2016 fand ein Pilzsammler Teile eines Skeletts in einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen - knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt. Vor zwei Jahren gestand der Tatverdächtige in einem zehnstündigen Verhör, dass er die Leiche des Mädchens in den Wald gebracht habe.Der 43-Jährige habe angegeben, dass er das leblose Kind von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle übernommen habe. Er habe noch versucht, das Mädchen wiederzubeleben, sie dann jedoch in eine rote Decke gepackt und in einem goldfarbenen Auto in den Wald gebracht. Später hat er diese Aussage jedoch widerrufen. Im Dezember 2018 musste er dennoch für zwei Wochen in U-Haft. Der wegen Mordes zunächst verurteilte und später freigesprochene Ulvi K. hatte den Mann der Mittäterschaft beschuldigt. Bis heute gilt der Fall als ungelöst, da bislang kein Täter ermittelt werden konnte.

Erdrückende Indizien!Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen im Fall Peggy ein

Doch das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt: Die Informationen reichen laut Staatsanwaltschaft nicht für eine Mord-Anklage aus. Andere Anklagepunkte wie Strafvereitelung seien verjährt und könnten nicht mehr zur Anklage gebracht werden. Der 42-Jährige hätte nur wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden können. Dafür hätte ihm das Landgericht Hof jedoch eine Beteiligung am Mord nachweisen müssen. Die Beseitigung der Leiche wäre jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit und somit bereits verjährt. Der Mordfall Peggy ist nun ein Cold Case.

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Der Fall Peggy - Chronologie eines Verbrechens

Der spektakuläre Fall Peggy beschäftigt seit Jahren Ermittler und Öffentlichkeit. Eine Chronik der Ereignisse:

7. Mai 2001: Die neunjährige Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg verschwindet auf dem Heimweg von der Schule. Wochenlange Suchaktionen bleiben ohne Erfolg.

August 2001: Die Polizei nimmt einen geistig behinderten Mann fest. Er gibt an, sich an Peggy und drei weiteren Kindern sexuell vergangen zu haben.

22. Oktober 2002: Die Ermittler präsentieren den 24-jährigen Tatverdächtigen als mutmaßlichen Mörder der Schülerin.

7. Oktober 2003: Vor dem Landgericht Hof beginnt der Prozess.

30. April 2004: Der geistig behinderte Mann wird wegen Mordes an Peggy zu lebenslanger Haft verurteilt.

17. September 2010: Ein wichtiger Belastungszeuge widerruft seine Aussage und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden.

4. April 2013: Der Anwalt des geistig behinderten Mannes beantragt die Wiederaufnahme des Falls.

8. Januar 2014: Auf dem Friedhof Lichtenberg öffnen die Ermittler ein Grab. Sie vermuten, dass bei einer Beerdigung 2001 Peggys Leiche dort abgelegt wurde. Doch sie finden keine Hinweise.

10. April 2014: Auf Anordnung des Landgerichts Bayreuth beginnt das Wiederaufnahmeverfahren.

7. Mai 2014: Das Gericht beendet das Verfahren aus Mangel an Beweisen. Eine Woche später gibt es einen Freispruch für den geistig behinderten Mann.

18. Februar 2015: Die Staatsanwaltschaft Bayreuth stellt ihre Ermittlungen ein. Ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wird aber aufrechterhalten, um mögliche Spuren weiterzuverfolgen.

19. März 2015: Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet, dass der ursprünglich verurteilte Mann aus der Psychiatrie entlassen werden soll.

16. Juni 2015: Ein ehemaliger Verdächtiger im Fall Peggy wird in einem anderen Fall wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im Fall Peggy gilt er nicht mehr als tatverdächtig.

2. Juli 2016: Ein Pilzsammler findet in einem Wald im thüringischen Landkreis Saale-Orla Skelettreste. Polizei und Staatsanwaltschaft teilen kurz danach mit, dass die Knochen "höchstwahrscheinlich" von Peggy stammen.

13. Oktober 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft teilen mit, dass am Fundort der sterblichen Überreste des Mädchens DNA-Spuren des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gefunden wurden.

8. März 2017: Die Ermittler räumen ein: Die Böhnhardt-DNA ist durch eine Panne an den Fundort von Peggys Leiche gelangt. Bei der Spurensicherung wurde das gleiche Werkzeug verwendet wie nach Böhnhardts Tod 2011. Beide Fälle haben nichts miteinander zu tun.

12. September 2018: Die Polizei durchsucht mehrere Anwesen eines 41 Jahre alten Beschuldigten. Der Mann zählte schon früher zum "relevanten Personenkreis" im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Peggy. Nach der Vernehmung kommt er wieder auf freien Fuß.

21. September 2018: Die Ermittler geben bekannt, dass der 41-Jährige gestanden hat, das tote Mädchen in den Wald an der bayerisch-thüringischen Grenze gebracht zu haben, wo später die Knochen gefunden wurden. Ein anderer Mann habe ihm den leblosen Körper am Tag des Verschwindens an einer Bushaltestelle übergeben.

11. Dezember 2018: Die Polizei Oberfranken meldet die Verhaftung des 41-Jährigen. Es bestehe ein "dringender Tatverdacht", dass er "selbst Täter oder Mittäter" an Peggys Tötung gewesen sei. Er sei tags zuvor festgenommen worden und habe den Tatvorwurf durch seinen Verteidiger bestreiten lassen.

12. Dezember 2018: Der Tatverdächtige hat nach Angaben seines Anwalts sein Teilgeständnis widerrufen. Die Polizei habe ihn bei der Vernehmung stark unter Druck gesetzt. Die Polizei bestreitet dies.

21. Dezember 2018: Die Ermittler gehen davon aus, dass Peggy bereits kurz nach ihrem Verschwinden getötet wurde. Das teilen Staatsanwaltschaft und Polizei mit. Nach der Festnahme des 41-jährigen Verdächtigen werde gegen keine weiteren Beschuldigten ermittelt.

24. Dezember 2018: Der Tatverdächtige ist wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Bayreuth hat den Haftbefehl aufgehoben und verneint einen dringenden Tatverdacht - unter anderem weil der Mann sein Teilgeständnis widerrufen hat und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.

13. Februar 2019: Aus Sicht des Landgerichts Bayreuth durfte das Geständnis des 41-Jährigen verwendet werden. Es gebe aber keinen dringenden Tatverdacht, dass er an Peggys Tötung beteiligt gewesen sei - aber an der "Verbringung" der Leiche. Der Mann darf auf freiem Fuß bleiben.

Ende 2019: Die Sonderkommission schließt ihre Ermittlungen ab und legt sie der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vor.

22. Oktober 2020: Die Staatsanwaltschaft Bayreuth teilt mit, die Ermittlungen eingestellt zu haben. Der Tatverdacht gegen den 2018 Festgenommenen habe sich nicht erhärten lassen. Die Informationen reichen demnach nicht für eine Mord-Anklage aus, andere Anklagepunkte seien bereits verjährt.

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/kns/news.de/dpa

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