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Schockierende Vorstrafendetails: Maddie-Verdächtiger Christian B. vergewaltigte Tochter (5) seiner Ex

Hat Christian B. mit dem Verschwinden der kleinen Maddie zu tun? Bild: dpa

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Die Ermittler stehen weiterhin vor einem großen Rätsel. Noch immer konnte nicht geklärt werden, ob der 43 Jahre alte Christian B. für das Verschwinden der kleinen Madeleine McCann im Jahr 2007 verantwortlich ist. Fakt ist aber: Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nachweislich um einen Sexualstraftäter. Er ist ein Vergewaltiger und Kinderschänder mit einer langen Vorstrafenliste. Die britische "Mail on Sunday" hat aktuell erschreckende Details aus eben dieser Liste veröffentlicht.

Maddie-Verdächtiger Christian B. missbrauchte Tochter (5) seiner Ex

Demnach hat Christian B. unter anderem die 5 Jahre alter Tochter seiner Ex-Freundin im Jahr 2013 sexuell missbraucht. Die abscheuliche Tat soll sich auf einem Spieplatz in Braunschweig ereignet haben. Auf Datenträgern, welche die Polizei in seiner Wohnung sichergestellt hatte, entdeckten die Ermittler Bilder des Missbrauchs auf besagtem Spielplatz.

Christian B. flüchtet nach Portugal

Damals schien der Maddie-Verdächtige wohl geahnt zu haben, was ihm bevorsteht, weshalb er nach Portugal flüchtete. Zum Prozess kommt es erst Jahre nach seiner Flucht an die Algarve. Er wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Möglichkeit auf Bewährung verurteilt. Doch seine Karriere als Berufsverbrecher begann weit vor dieser Tat bereits im Jahr 1992 mit einem Einbruch.

Die Vorstrafenliste des Maddie-Verdächtigen Christian B. ist lang

Laut "Mail on Sunday" gehören Diebstähle, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern sowie Verbreitung kinderpornografischer Schriften weiterhin zu seinen Vorstrafen.Der Verdächtige sitzt derzeit in Kiel eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels ab. Das Haftende ist für den 7. Januar 2021 terminiert - zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüßt.

Bei einer vorzeitigen Haftentlassung könnte der Verdächtige trotz der laufenden Ermittlungen gegen ihn im Fall Maddie auf freien Fuß kommen. Grundsätzlich steht im zwar noch die Verbüßung der Strafe im Vergewaltigungsfall einer 72-jährigen Amerikanerin bevor. Nach Überzeugung der Braunschweiger Richter vergewaltigte der Mann im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor Maddies Verschwinden - im portugiesischen Praia da Luz die 72-Jährige. Gegen das im Dezember 2019 gesprochene Urteil hatte der 43-Jährige aber Revision eingelegt.

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/news.de/dpa

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