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Prozess am Landgericht Mosbach: Oma mit Kordel erwürgt - Ehemann zu Haftstrafe verurteilt

Ein 79 Jahre alter Mann musste sich am Landgericht Mosbach wegen Totschlags verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, aus Überforderung seine 84-jährige pflegebedürftige Frau getötet zu haben. Bild: Uwe Ansprach / picture alliance / dpa

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Ein 79-jähriger Mann ist vor dem Landgericht Mosbach in Baden-Württemberg zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine pflegebedürftige Frau aus Überforderung und Verzweiflung getötet hat.

Mann (79) tötet pflegebedürftige Ehefrau (84) mit Kordel - Anklage wegen Totschlags

Nach einem Geständnis des Mannes sah es das Schwurgericht am Donnerstag als erwiesen an, dass er nach der unerwarteten Weigerung seiner 84-jährigen Frau, einen kurz zuvor organisierten Heimplatz zu akzeptieren, ausrastete. Der von langjähriger Pflege körperlich und psychisch zermürbte Mann aus Billigheim habe die Frau im Januar mit einer Kordel stranguliert. Die beiden waren 58 Jahre verheiratet und haben drei Söhne großgezogen.

Mann aus Billigheim (Baden-Württemberg) war vermindert schuldfähig

Die Richter gingen von einem Totschlag in minder schwerem Fall aus. Die Schuldfähigkeit des Mannes sei beeinträchtigt gewesen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Die Verteidigerin strebte eine Bewährungsstrafe an. In seinem Schlusswort sagte der Mann, der die Verhandlung gefasst verfolgte: "Ich bereue diese Sache sehr und würde sie gern rückgängig machen." Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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