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Vergewaltigungs-Horror nahe Bremen: Folter-Martyrium! Frauen misshandelt und zur Prostitution gezwungen

Einer der beiden Angeklagten (M) wird kurz vor Prozessbeginn von einem Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Bild: dpa

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In einem alten, aber besonders schweren Fall sexueller Gewalt gegen Frauen rollt das Landgericht im niedersächsischen Verden seit Mittwoch die Vorgeschichte auf. Zwei Männer im Alter von 53 und 66 Jahren sind wegen schwerer Vergewaltigung und Menschenhandels angeklagt. Sie sollen im Februar 2006 in einem Haus in Garlstedt nahe Bremen eine junge Frau über mehrere Tage festgehalten haben. Die Männer sind bereits wegen weiterer Fälle verurteilt worden.

Vergewaltigungs-Horror nahe Bremen - Frau sadistisch misshandelt

Der jüngere Angeklagte habe die Frau mit dem Tod oder dem Verkauf in die Zwangsprostitution bedroht, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. Er habe sie mehrmals vergewaltigt, sie an einer Hundeleine geführt und sie gezwungen, aus einem Hundenapf zu essen. Der ältere Angeklagte habe sein Haus zur Verfügung gestellt und auf Einkünfte aus der Prostitution gehofft (Az.: 3 KLs 201/19).

Die Frau wurde nur freigelassen, weil ihr Großvater sie vermisste und mehrfach auf ihrem Handy anrief. Die Entführer fürchteten eine Entdeckung durch die Polizei.

Folter-Martyrium: Frauen festgehalten, misshandelt und zur Prostitution gezwungen

Die beiden Deutschen entführten dann vom August bis Oktober 2006 weitere Opfer. Sie nahmen drei Frauen gefangen, misshandelten sie sexuell und zwangen eine von ihnen zur Prostitution. Deshalb wurden sie 2008 in Verden verurteilt. Gegen den jüngeren Angeklagten wurden 14 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung wegen seiner sadistischen Neigungen verhängt. Der ältere Angeklagte wurde zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe auf Bewährung frei.

Viertes Opfer der Vergewaltiger-Bande schwer traumatisiert

Die Kammer verlas in Länge dieses frühere Urteil. Es sei möglich, dass alle vier Fälle zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden, sagte der Vorsitzende Richter. Das vierte Opfer, dessen Fall die Kammer verhandelt, hatte sich erst nach dem Prozess gemeldet. Die Frau sei schwer traumatisiert und nicht verhandlungsfähig, sagte der Richter.

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/bua/news.de/dpa

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