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Raserunfall in München: Geisterfahrer rast 14-Jährigen tot! Zeuge filmt Todes-Crash mit Dashcam

In München kam es zu einem schrecklichen Unfall. Bild: dpa

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Nach dem tödlichen Raserunfall in München, bei dem ein 14 Jahre alter Fußgänger tödlich verletzt wurde, ist gegen einen Autofahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Der 34 Jahre alte Mann soll am Freitagabend auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit bis zu 100 Stundenkilometern durch die Stadt gerast sein - auf der Gegenfahrbahn. Er ignorierte laut Polizei rote Ampeln und erfasste zwei Jugendliche. Diese überquerten gerade eine Straße. Ein 14-Jähriger starb im Krankenhaus, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Raserunfall in München News-Ticker aktuell

  • Geisterfahrer rast in Gruppe Jugendlicher
  • 14-Jähriger stirbt
  • Zeuge filmte Todes-Crash mit Daschcam
  • Totraser ist Lagerist, Fußballspieler und Eishockey-Star

+++ 18.11.2019: Polizei äußert sich zur Dashcam+++

"Polizei und Staatsanwaltschaft sind sehr froh, dass es diese Aufzeichnung gibt", sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding. Sie stammt von einer sogenannten Dashcam - einer Videokamera, die Fahrer in ihren Autos installieren und damit das Geschehen auf der Straße filmen. Eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Film könne aber trotzdem als Beweismittel in den Ermittlungen und in einem Strafprozess eingeführt werden, erklärte Leiding. Auch andere Zeugen werden nun gesucht.

Im Raum stehen Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe und Verdeckungsabsicht einer Straftat. "Er fährt ungebremst auf diese Jugendlichen zu", sagt Leiding. Diese seien sich keiner Bedrohung bewusst gewesen - schließlich zeigte ihre Fußgängerampel grün. Dazu das hohe Tempo: Ein Auto in dieser Geschwindigkeit könne man als Geschoss bezeichnen, meint die Behördensprecherin. Zudem habe der 34-Jährige aus "krassem Eigennutz" gehandelt, weil er sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte.

+++ 18.11.2019: Raser von München nicht mehr in Psychiatrie +++

Der Raser von München, der bei einem Unfall einen 14-Jährigen tödlich verletzt hat, ist nicht mehr in der Psychiatrie. Dort sei er - zu seinem eigenen Schutz - nur kurzfristig gewesen, sagte Staatsanwältin Anne Leiding am Montag.

Der 34-Jährige ist wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Unklar blieb aber zunächst, ob er derzeit in einem Krankenhaus oder in einem Gefängnis untergebracht ist. Zum Grad seiner Verletzungen machten die Behörden keine Angaben.

+++ 18.11.2019: Polizei wehrt sich gegen "Hetzjagd"-Vorwürfe im Netz +++

Gegen Vorwürfe, es habe eine regelrechte "Hetzjagd" stattgefunden, wie in sozialen Medien nach dem Unfall zu lesen war, wehrte sichKriminaloberrat Josef Wimmer: "Die Kollegen wollten die Sache aufklären, sie verfolgten ihn, nahmen in Kauf, dass er aus dem Blickfeld gerät. Ich glaube, es geht um eine schlimme Tat und man sieht auch, wie rücksichtsvoll sich die Kollegen verhalten haben."

+++ 18.11.2019: 14-Jähriger in München totgerast - Zeuge filmt Todes-Crash mit Dashcam +++

Auf einer Pressekonferenz gaben Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt, dass ein Zeuge den Unfall mit einer Dashcam gefilmt hat.Der verdächtige Fahrer habe noch keine Aussage gemacht. Zum Hintergrund der Tat: Dabei könnte eine frühere Verurteilung aus dem Jahr 2016 wegen Drogenhandels eine Rolle spielen. Der Mann war auf Bewährung frei.

Der Leiter der Mordkommission, Josef Wimmer, sagte, die Aufzeichnung zeige, wie der 34-jährige Fahrer mit hoher Geschwindigkeit vorbeischieße, das Auto einen Jungen erfasse, und wie dieser in die Luft geschleudert werde. Danach sei auf dem Video zu sehen, wie die nachrückende Streife sofort anhalte, um eine Reanimation einzuleiten.

+++ 18.11.2019: 34-Jähriger in psychiatrischem Krankenhaus +++

Der 34-Jährige Autofahrer, der bei seiner Flucht vor der Polizei in München in eine Gruppe Jugendlicher fuhr, ist in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt worden. Dies bestätigte ein Polizeisprecher am Montag. Zu den Gründen für die Verlegung machte er keine Angaben. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über die Verlegung berichtet.

+++ 18.11.2019: Totraser von München istLagerist, Fußballspieler und Eishockey-Star+++

Laut "Bild"-Zeitung stammt der Totraser von München aus einer kleinen Gemeinde nahe Bad Tölz. Dem Boulevard-Blatt zufolge arbeitet er als Lagerist, spielt Fußball im Ort und ist auch im Eishockey aktiv. 

+++ 17.11.2019: Haftbefehl wegen Mordes gegen Totraser von München +++

Nach dem tödlichen Raserunfall in München, bei dem ein 14-Jähriger starb, ist gegen einen Autofahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Das sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Zunächst hatte "Bild.de" darüber berichtet. Der 34 Jahre alte Autofahrer soll am Freitagabend auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mehrere rote Ampeln ignoriert und zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche erfasst haben. Sie überquerten gerade zusammen mit weiteren Jugendlichen eine Straße. Die beiden Verletzten wurden ins Krankenhaus gebracht, wo der 14-Jährige starb.

+++ 17.11.2019: So kam es zum Raserunfall in München +++

Der Anlass für die Raserei war ein vergleichsweise nichtiger: Weil der Mann auf einer Straße trotz durchgezogener Mittellinie gewendet hatte, folgte ihm ein Streifenwagen, um ihn zu kontrollieren. Der 34-Jährige habe sofort Gas gegeben, hieß es. Der Streifenwagen habe ihn aus den Augen verloren und nicht verfolgt. "So eine Verfolgung innerhalb der Stadt ist viel zu gefährlich." Stattdessen hätten die Beamten Verstärkung gerufen. Wenig später sah die Besatzung eines hinzugekommenen Streifenwagens schon die Jugendlichen auf der Straße liegen. Die Beamten hätten sofort Erste Hilfe geleistet.

+++ 17.11.2019: Polizei schnappt flüchtigen Geisterfahrer in Münchner Park +++

Der Unfallfahrer flüchtete zunächst von der Unglücksstelle. Ein anderer Autofahrer habe ihm nur knapp ausweichen können und sei gegen eine Litfaßsäule geprallt, sagte der Polizeisprecher. Kurz danach habe der 34-Jährige sein Auto verlassen und versucht, zu Fuß zu flüchten. In einem Park fasste ihn die Polizei. Dabei habe er Widerstand geleistet. Ob er betrunken oder unter Drogeneinfluss am Steuer saß, war noch unklar.

Raser werden in Deutschland bei tödlichen Verkehrsunfällen in der Regel nicht wegen Mordes verurteilt. In der vergangenen Woche etwa hatte das Landgericht Stuttgart gegen einen 21-Jährigen fünf Jahre Jugendstrafe verhängt - unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Angeklagt war er wegen Mordes. Der junge Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Wagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen starben.

Das deutschlandweit erste Mordurteil wegen Raserei wurde im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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/news.de/dpa

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