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Mordfall Maria K. (18): Gibt es Entschuldigungsgründe für die Täter?

Der 19-jähriger Angeklagte (l) zeigt im Gerichtssaal im Landgericht den Mittelfinger. Bild: dpa

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Der Mordfall Maria K. schockiert! Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 19 und 21 Jahre alten Männern vor, die schwangere 18-Jährige heimtückisch und aus Mordlust getötet zu haben. Sie wollten einen Menschen sterben sehen, sagte der Staatsanwalt.

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Nach Informationen der Bild war die Kindheit von Knoop geprägt durch Verlustängste, Gewalt und Ablehnung. Der Haupttäter leide in Folge dessen an komplexen Störungen im Sozialverhalten und Persönlichkeitsstörungen. Drogen, Alkohol und Kraft- und Kampfsport sollen Teil seines täglichen Lebens gewesen sein. Einer Arbeit ging er bis zur Inhaftierung nicht nach.

Emotionale Befragung der Mutter zum Todestag

Mit der Befragung der Mutter ist vor dem Landgericht Stralsund der Prozess um die Ermordung der 18-jährigen schwangeren Maria aus Zinnowitz auf Usedom fortgesetzt worden. Mit bewegenden Worten schilderte die 47-Jährige am Donnerstag, wie Maria und sie vor dem Verbrechen den Tag verbracht hatten. Heftig weinend sagte sie, wie sehr ihr ihre Tochter fehle. Auf Wunsch der Mutter wurde der Prozess kurz unterbrochen.

Die Begnung im Gerichtssaal machte betroffen

Die Besucher im Gerichtssaal, unter ihnen die deutlich gezeichnete Mutter des Opfers, hörten, wie der 19-jährige Angeklagte zunächst den tristen Alltag als perspektivloser Arbeitsloser mit hohem Alkoholkonsum und dann die Planung des Mordes und die Tat detailliert schilderte. So habe er am Nachmittag des Tattags im März mit dem Mitangeklagten 21-Jährigen den Mordplan geschmiedet.

Mord an 18-jähriger Maria K. auf Usedom: Angeklagter zeigt Mittelfinger

"Wir haben darüber gesprochen, wie es wäre, jemanden umzubringen", sagte der junge Mann, ohne Emotionen zu zeigen. Dann sei der Satz gefallen: "Lass es uns heute machen." Er habe Namen aus dem Bekanntenkreis vorgeschlagen. Maria sei als Opfer ausgewählt worden, weil sie alleine lebte. "Es war einfacher." Mitten in der Befragung durch die Vorsitzende Richterin musste sich der Mitangeklagte übergeben, die Verhandlung wurde unterbrochen

Der 19-Jährige, der zu Prozessbeginn auf der Anklagebank sitzend den Mittelfinger den auf ihn gerichteten Kameras entgegenstreckte, bestätigte in weiten Teilen die Angaben der Anklage. Danach habe er sich vor der Tat neben einem Messer auch Ersatzkleidung besorgt, um sie gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Er erwähnte auch, dass Maria die beste Freundin seiner Lebensgefährtin war, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat.

Schwangere Maria K. stirbt nach 19 Stichen

In der Wohnung Marias in Zinnowitz, die sie unter einem Vorwand betraten, habe er seinem Opfer von hinten einen wuchtigen Stich in den Hals versetzt. Maria habe "Aua" und "Hör auf" gerufen. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Die Tat habe nur wenige Minuten gedauert. Die Gerichtsmedizin stellte insgesamt 19 Stichverletzungen fest.

Die 18-jährige Maria wurde heimtückisch ermordet. Nun müssen sich ein 19- und ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Bild: dpa

"Danach war ich kurz überfordert", berichtete er. Die beiden Deutschen aus Zinnowitz und einem Nachbarort hatten Maria nach der Tat liegenlassen und die Wohnung vorher aufgeräumt. Das Messer und Marias Handy hätten sich von der Seebrücke aus in die Ostsee geworfen.

Angeklagten droht lange Haftstrafe

Einen Monat später wurden die beiden nach intensiver Fahndung festgenommen. Der 19-Jährige gab an, er habe gewusst, dass Maria schwanger war. "Sie hat sich darauf gefreut." Von den Besuchern kam in diesem Moment der entsetzte Ausruf: "Mein Gott!" Auf die Frage der Richterin, wie es ihm bei der Tat gegangen sei, sagte der Mann: "Ich habe dabei keine Gefühle gehabt."

Dem erwachsenen Angeklagten droht nun laut Landgericht wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Jüngere könnte wegen seiner Alkoholisierung und einer psychiatrischen Erkrankung bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein. Er könnte im Falle einer Verurteilung wegen Mordes eine bis zu zehn Jahre dauernde Jugendstrafe erhalten. Sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, könnte die Haftzeit auf 15 Jahre ausgeweitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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/news.de/dpa

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