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Urteil im Mörlenbach-Prozess : Kinder mit Hammer erschlagen! Lebenslange Haftstrafe für Horror-Vater

Nach dem gewaltsamen Tod zweier Kinder droht den Eltern eine lange Haftstrafe. Bild: dpa

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Ein Zahnärzte-Ehepaar soll angesichts einer Zwangsvollstreckung die eigenen Kinder getötet haben. Das Landgericht Darmstadt hat am Mittwoch (13.00 Uhr) das Urteil gegen die Angeklagten aus dem hessischen Mörlenbach verkündet.

Mörlenbacher Mordprozess: Kinder mit Hammer und Messer getötet - Lebenslange Haft für Vater

Wegen Mordes an seinen beiden Kindern ist der Vater am Mittwoch vom Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen die mitangeklagte Mutter urteilte die Kammer wegen Beihilfe an der grausigen Tat auf zwölf Jahre Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige den 13 Jahre alten Sohn und die 10 Jahre alte Tochter im vergangenen August in ihrem Elternhaus im südhessischen Mörlenbach erschlagen, erstochen und anschließend die Betten mit den Leichen angezündet hatte. Bei dem Vater wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt.

Horror-Mord in Mörlenbach: Eltern ermorden eigene Kinder

Laut Anklage hat das insolvente Zahnärzte-Ehepaar in der Nacht zum 31. August 2018 das Mädchen und seinen Bruder gemeinsam erschlagen und erstochen. Danach sollen die Eltern Feuer im Haus gelegt und erfolglos versucht haben, sich mit Autoabgasen selbst zu töten. Die Feuerwehr konnte die Angeklagten retten. Die Familie hätte am Vormittag des 31. August ihr wegen der Insolvenz zwangsversteigertes Haus räumen müssen.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagten eine lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gefordert. Sie forderte zudem, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt werde, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt.

Mutter plädierte auf Freispruch

Der Verteidiger der Ehefrau plädierte auf Freispruch. Sie behauptete in dem Verfahren, ihr Mann habe die Kinder getötet, als sie kurz aus dem Haus war. Das Familienleben sei um seine Bedürfnisse "herumdrapiert" worden und er habe ihr Vertrauen und ihre Gutgläubigkeit "missbraucht".

Der Anwalt des Vaters forderte eine mehrjährige Haftstrafe, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Er wertete die Tat als heimtückischen Mord, weil der geständige Angeklagte die schlafenden Kinder erschlagen und erstochen habe. Sein Mandant sei allerdings vermindert schuldfähig gewesen, weil er zuvor Schlaftabletten genommen habe. In seinem letzten Wort bereute der Angeklagte die Tat und entschuldigte sich bei seiner Frau.

/news.de/dpa

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