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Lotto-Zwangsausschüttung: Zwangsauszahlung - Was ist das eigentlich?

Der news.de-Nachrichtenüberblick Bild: Istockphoto

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Der Jackpot beim Lotto 6aus49 ist in dieser Woche auf 27 Millionen Euro angewachsen. Um ihn zu knacken, braucht man beim Lotto am Mittwoch theoretisch nicht einmal alle sieben richtigen Gewinnzahlen. Vorausgesetzt es kommt zur Zwangsausschüttung. Wir verraten Ihnen, wie das geht und was das bedeutet.

Lotto-Zwangsausschüttung heute beim Lotto am Mittwoch

Lottospieler wissen, wie es geht. Wer beim Lotto 6aus49 den Hauptgewinn abräumen möchte, muss sechs Gewinnzahlen und die Superzahl richtig tippen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist mit 1 zu 140 Millionen allerdings nicht besonders hoch. Das hat die Ziehung der Lottozahlen in den vergangenen sechs Wochen mehr als deutlich gemacht. Kein Spieler hat den Jackpot geknackt, auch nicht am Samstag. Damit kommt es beim Lotto am Mittwoch, den 05.09.2018, zu einer Zwangsausschüttung. Das heißt, der Gewinn wird ausgezahlt, auch wenn kein einziger Spieler die sieben Lottozahlen richtig getippt hat.

Wann kommt es zu einer Zwangsauszahlung?

Zu einer Zwangsausschüttung kann es kommen, wenn in den zwölf Lottoziehungen davor der Jackpot nicht geknackt worden ist. Tippen in der 13. Ziehung ein oder mehrere Spieler die sechs korrekten Gewinnzahlen plus Zusatzzahl, erfolgt die Gewinnauszahlung wie gewohnt in der Gewinnklasse 1. Bleibt die allerdings unbesetzt, wird der Jackpot in der Gewinnklasse 2 ausgezahlt, für die man 6 Richtige benötigt. Bleibt auch die unbesetzt, geht der Gewinn an die 3. Gewinnklasse und so weiter.

Es wäre die erste Zwangsausschüttung 2018

Allerdings kommt es sehr selten zu einer Zwangsausschüttung. Zuletzt war das im Jahr 2014 der Fall. Am 14. Mai gewann ein Spieler aus NRW mit der Gewinnklasse 2 den Jackpot in Höhe von 37 Millionen Euro. Genau vier Monate später, auf den Tag genau am 14. September 2016, gewann ebenfalls ein Lottospieler aus NRW per Zwangsauszahlung in der Gewinnklasse 2 den Jackpot (33 Millionen Euro). In den Jahren davor und auch im Juni 2017 ist der Hauptgewinn regulär in der 1. Gewinnklasse ausgezahlt worden, ohne dass es zu einer Zwangsausschüttung kam.

Die Lotterie 6aus49 unterscheidet sich damit vom Eurojackpot, wo es keine Zwangsausschüttung gibt. Stattdessen gibt es eine Maximalhöhe von 90 Millionen Euro, die der Eurolotto-Jackpot erreichen kann. Der ist gedeckelt und bleibt so lange bestehen, bis ein Spieler sieben Richtige, bestehend aus fünf Gewinnzahlen und zwei Eurozahlen, getippt hat.

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kad/kns/news.de

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