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Nötigung, Missbrauch, Vergewaltigung: So werden sexuelle Übergriffe strafrechtlich unterschieden

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Missbrauch und Vergewaltigung?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Missbrauch und Vergewaltigung? Bild: Fotolia / Antonioguillem

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  • Strafrechtliche Unterscheidung von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung
  • 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches regelt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Anlaufstellen für Opfer von sexuellen Übergriffen

Im Alltag werden "sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung" oft gleichbedeutend verwendet. Zwar sind beides schwere sexuelle Gewaltverbrechen, rechtlich gibt es jedoch einige Unterscheidungen.

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Was ist der Unterschied zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung?

Ein Blick ins Gesetz ist hilfreich: Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches finden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ihre Definition. Die Paragraphen 174 bis 176d erläutern verschiedene Formen des "sexuellen Missbrauchs". Kurz gefasst lässt sich sagen: Sexueller Missbrauch ist jede rechtswidrige Form sexueller Aktivität an Minderjährigen, Schutzbefohlenen, sowie widerstandsunfähigen Personen. Auch wenn man die Betroffenen zwingt eine sexuelle Handlung an einem Dritten vorzunehmen spricht man von sexuellem Missbrauch.

Strafgesetzbuch definiert "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"

Von einer Vergewaltigung spricht der Gesetzgeber (§177 StGB), wenn jemand eine Person "gegen deren erkennbaren Willen" zu sexuelle Handlungen zwingt und mit einem Körperteil oder einem Gegenstand in den Körper des Opfers eindringt. Dringt der Täter nicht in sein Opfer ein, sondern hat anderen sexuellen Kontakt, spricht das Strafrecht von sexueller Nötigung. Sowohl bei Vergewaltigungen und auch sexueller Nötigung wenden Täter Gewalt an, sprechen Drohungen aus oder nutzen eine hilflose Lage aus.

Das Strafgesetzbuch ist bei der Definition sehr kompliziert. Bevor Opfer eine Strafanzeige stellen wollten, sollten sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Eine erste Anlaufstelle kann das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter der Nummer 0800-22 55 530 sein. Ein Anruf ist völlig anonym und kostenfrei.

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