Panorama

Bizarre Tierquälerei: Mann (60) gesteht Mehrfach-Sex mit Kuh

Weil er drei Mal mit einer Kuh Sex gehabt haben soll, muss sich ein Mann aus der Schweiz vor Gericht verantworten (Symbolbild). Bild: Oliver Berg / picture alliance / dpa

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Das Kreisgericht in See-Gaster im Schweizer Kanton St. Gallen verhandelt derzeit den Fall eines 60-jährigen Angeklagten. Dem Mann, der dem Portal "tagblatt.ch" zufolge aus dem Kosovo stammen soll, wird Hausfriedensbruch in mehreren Fällen, Verstöße gegen das Waffengesetzt und Tierquälerei vorgeworfen. Vor allem der letztgenannte Anklagepunkt entpuppte sich vor Gericht als ein Fall von abartiger Sodomie.

Videokamera entlarvt Sex mit Kuh

Ursprünglich wurde der namentlich nicht genannte Mann von einer Bauernfamilie vor Gericht gezerrt, weil der 60-Jährige sich unerlaubt Zutritt zum Kuhstall verschafft hatte. Als die Landwirte bemerkten, dass im Stall Unordnung herrschte, wurde eine Überwachungskamera installiert, die den Mann filmte, als sich dieser hereinschlich. Doch was das Videoband noch offenbarte, macht den Vorwurf des Hausfriedensbruchs fast zu einer Lappalie.

Die Überwachungskamera filmte den 60-Jährigen nämlich dabei, wie er sich mit einem Einkaufskorb in der Hand einer jungen Kuh näherte und mit dem Tier Sex hatte. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, drei Mal mit dem Rind Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Offenbar missbrauchte der Sodomist ein und dieselbe Kuh mehrfach - sie habe sich nicht bewegt, wurde als Grund vor Gericht angegeben.

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Angeklagter bereut vor Gericht Sex mit Kuh

Obwohl der Angeklagte vor Gericht ein Geständnis abgelegt hatte, konnte der Mann seine widerliche Tat nicht begründen. Er sei wütend auf sich selbst, die Kuh missbraucht zu haben, schreibt "tagblatt.ch" zur Aussage des Mannes, der sich bei den Besitzern der Kuh für seine Tat entschuldigte und gelobte, sich nie wieder an Tieren zu vergehen.

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Diese Strafe blüht dem Schweizer Sodomisten

Seine Reue vor Gericht könnte den Kosovaren allerdings nicht vor einer Strafe schützen: Die Schweizer Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von umgerechnet rund 11.300 Euro für den bereits vorbestraften Angeklagten, der als arbeitsloser Invalidenrentner beschrieben wird. Die Verteidiger des Mannes forderten hingegen, den Mann des Vorwurfs der Tierquälerei freizusprechen - die Videoaufnahmen aus dem Kuhstall seinen von zu schlechter Qualität, als dass dem 60-Jährigen die Unzucht mit dem Jungrind nachzuweisen wäre.

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