Krankschreibung und Arbeitsrecht: Das ist erlaubt, wenn Sie krankgeschrieben sind - und das nicht
Von news.de-Redakteurin Claudia Löwe
13.11.2024 10.27
Jeder Arbeitnehmer dürfte das Gefühl kennen: Eigentlich müsste man schon längst im Büro sitzen, doch Kopf- und Gliederschmerzen, eine Erkältung oder ein Magen-Darm-Virus lassen den Gedanken an den Arbeitsalltag in weite Ferne rücken. Um die Kollegen nicht anzustecken, suchen Arbeitnehmer ihren Hausarzt auf und werden krankgeschrieben - doch in vielen Fällen sind Arbeitnehmer verunsichert, was sie während einer Krankschreibung dürfen und was nicht. Karsten Kujath, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen in Frankfurt erklärt, worauf Arbeitnehmer während einer Krankschreibung achten sollten und in welchen Fällen es Ärger mit dem Vorgesetzten geben kann.
Muss ich mit einer Krankschreibung unbedingt im Bett bleiben?
Wer beispielsweise glaubt, während einer Krankschreibung nur das Bett hüten zu müssen und keinen Fuß vor die Haustür setzen zu dürfen, ohne gleich eine Kündigung vom Chef zu riskieren, der irrt. "Eine Krankschreibung bedeutet lediglich, dass ein Arbeitnehmer seine Aufgaben im Job wegen einer Erkrankung nicht ausüben kann, oder die Fortsetzung der Arbeit die Erkrankung verschlimmern könnte", gibt Karsten Kujath zu bedenken. Als Faustregel gilt dem Anwalt zufolge: Wer krankgeschrieben ist, darf abseits des Arbeitsplatzes alles tun, was die Genesung nicht verzögert.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Diese Aktivitäten dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung wahrnehmen
Strikte Bettruhe ist also nur angezeigt, wenn sie auch vom behandelnden Arzt verordnet wurde - wer zwar mit einem grippalen Infekt krankgeschrieben ist, aber trotzdem einen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen möchte, der muss sich von einer Krankschreibung nicht daran hindern lassen. Auch Tätigkeiten wie ein Einkaufsbummel, ein privates Treffen mit Freunden oder ein Behördentermin sind während einer Krankschreibung kein Problem, solange die Genesung nicht aufgehalten wird. Aus diesem Grund müssen krankgeschriebene Arbeitnehmer auch keine Panik haben, bei privaten Erledigungen vom Chef "erwischt" zu werden - wer nicht gerade mit einem Beinbruch krankgeschrieben ist und trotzdem in der Kletterhalle herumkraxelt, kann ohne schlechtes Gewissen seinem Chef begegnen.
Auch interessant: In diesen 8 Jobs werden Sie garantiert taub.
Trotz Krankschreibung arbeiten gehen - ist das rechtlich zulässig?
Einige Workaholics lassen sich auch von einer Krankschreibung nicht in ihrem Arbeitseifer dämpfen und gehen weiter eisern ins Büro - doch welche Konsequenzen kann das haben? Fest steht: Keinem Arbeitnehmer darf verboten werden, während einer Krankschreibung arbeiten zu gehen, auch der Unfallversicherungsschutz besteht weiter, informiert Fachanwalt Karsten Kujath. "Ob das allerdings sinnvoll für die eigene Gesundheit und bei ansteckenden Krankheiten fair gegenüber Kollegen ist, muss jeder selbst entscheiden", gibt der Experte zu bedenken.
Arbeitnehmer aufgepasst: So melden Sie sich beim Chef richtig krank
Wer schon vor dem regulären Arbeitszeitbeginn merkt, dass sein Gesundheitszustand einen Besuch beim Arzt unumgänglich macht, der sollte so früh wie möglich seinen Arbeitgeber über die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit informieren. Fachanwalt Karsten Kujath zufolge sollte der Chef spätestens zu Arbeitsbeginn Bescheid wissen, dass sein Mitarbeiter krank beim Arzt ist - und nicht erst im Laufe des Tages davon erfahren. Wer das nicht macht, dem droht eine Abmahnung - und bei wiederholtem Fehlverhalten sogar die Kündigung.
Lesen Sie auch: Krankheit ist kein Grund für Job-Rausschmiss.
Auch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Volksmund Krankenschein genannt, sollte so schnell wie möglich zum Arbeitgeber gelangen, spätestens jedoch am dritten Kalendertag der Krankschreibung. Ein absolutes No-Go für alle, die sich keinen Ärger mit dem Boss einhandeln wollen: Drohen Sie bloß nicht damit, sich krankschreiben zu lassen, wenn Ihr Urlaubsantrag vom Chef abgelehnt wird!
Was tun, wenn der Chef die Krankmeldung nicht akzeptiert?
Wer seinem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorlegt, der hat auch automatisch das Recht, sich vollständig auszukurieren - der Chef darf also keinen krankgeschriebenen Mitarbeiter zum Weiterarbeiten verdonnern. Auch eine Zwischenlösung, wie beispielsweise die Anordnung zum Arbeiten vom Krankenlager aus, ist dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge unzulässig. Hat der Vorgesetzte allerdings den Verdacht, sein Mitarbeiter macht blau, gelten andere Regeln: "In diesem Fall könnte der Vorgesetzte den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Dann könnte der Arbeitnehmer verpflichtet sein, sich einem anderen Arzt vorzustellen", so Karsten Kujath.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
loc/kad/news.de