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Sadistische Quälerei in Augsburg: Eltern für Folter an Tochter zu DIESER milden Strafe verurteilt

Ein Elternpaar aus Augsburg soll seine Tochter jahrelang sadistisch gequält haben - jetzt wurde das überraschend milde Urteil für die Horror-Eltern gefällt (Symbolfoto). Bild: Kaspars Grinvalds / Fotolia

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Es sind grauenhafte Details, die bei der Gerichtsverhandlung in Augsburg ans Licht kamen: Ein Elternpaar soll seine eigene Tochter über Jahre hinweg sadistisch gequält und gefoltert haben. Nun mussten sich die Horror-Eltern für ihre Taten vor Gericht verantworten - doch das Urteil überrascht.

Folterqualen: Tochter erleidet Martyrium durch eigene Eltern

Sadistische Erziehungsmethoden waren bei der Familie aus dem Augsburger Vorort Neusäß mehr als sechs Jahre lang an der Tagesordnung. Die Tochter wurde regelmäßig stundenlang in eine kaum zwei Quadratmeter große Abstellkammer gesperrt. Das Kind musste mitten in der Nacht Kniebeugen machen - mindestens eine Stunde lang. Es wurde von der Mutter und dem Stiefvater zum Essen scharfer Peperoni gezwungen. Wasser, um den schlimmen Durst danach zu stillen, bekam das Mädchen nicht.

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DAS ist das Urteil für die sadistischen Eltern

Die Eltern der Gepeinigten wurden am Freitag vom Amtsgericht Augsburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wenn die 58 Jahre alte Frau und der 53-jährige Mann kein umfassendes Geständnis abgelegt hätten, hätten sie wohl den Gang ins Gefängnis antreten müssen. Amtsrichter Stefan Lenzenhuber verhängte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen die höchstmögliche Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Sechs Jahre lange Qual: So folterten die Eltern ihre kleine Tochter

Die Taten des Ehepaars liegen schon eine Weile zurück. Sie begannen im Jahr 1999, als das Mädchen zehn Jahre alt war, und endeten mit dem Auszug der Jugendlichen. Die Staatsanwältin sprach von "grundlosen gewalttätigen Übergriffen", wenn das Kind gelogen hatte oder frech geworden war. Die Eltern hatten sich eine ganze Palette sadistischer Schikanen ausgedacht. Die Tochter wurde auch an einem Stuhl angekettet oder musste auf dem Fußboden schlafen. Wenn sie in die Hose machte, musste sie sich die nasse Unterhose über den Kopf ziehen.

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Zum Prozess kam es, weil die inzwischen 27 Jahre alte Tochter schließlich doch noch Anzeige erstattete. Unmittelbar nach der Anklageverlesung unterbrach Richter Lenzenhuber die Verhandlung und bat die beiden Verteidiger, die Staatsanwältin und den Anwalt der Tochter in sein Richterzimmer. Das Gericht wollte das Verfahren abkürzen und insbesondere dem Opfer eine Zeugenaussage ersparen.

Geständnis bewahrt Horror-Eltern vor Haftstrafe

Es kam zur Absprache der zweijährigen Bewährungsstrafe, wenn die Angeklagten die Vorwürfe zugeben. Während der Ermittlungen hatten sie noch alles bestritten. Die Tochter leidet bis heute an den permanenten Qualen in ihrer Kindheit. Sie hat Depressionen und war schon mehrfach in Therapie. Ihre Peiniger haben sich auch verpflichtet, jeweils 3.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

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Wie frostig die Atmosphäre zwischen dem Paar und der Tochter weiterhin ist, wurde in der Verhandlung deutlich: Die 27-Jährige blickte von der Anklägerbank auf die andere Seite des Saals, wo ihre Mutter und der Stiefvater saßen. Doch die beiden nutzen ihr letztes Wort nicht für eine Entschuldigung, wie das viele Täter vor Gericht machen. "Mir fällt nichts mehr ein dazu", meinte die Mutter frostig. "Mir auch nicht", ergänzte ihr Mann.

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/news.de/dpa

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