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Verjährung bei sexuellem Missbrauch: Jeder 7. als Kind missbraucht - doch sexueller Missbrauch verjährt

Bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt es keine Entwarnung. Bild: Susann Prautsch/dpa

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Bei sexuellem Missbrauch gibt es besondere Regelungen zur Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt im Strafrecht die Verjährung mit Beendigung der Tat.

Verjährung für sexuellen Missbrauch laut Strafgesetzbuch

Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch beginnt allerdings erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Das regelt das Strafgesetzbuch. Die Verjährungsfrist richtet sich dann nach der Schwere der Tat und kann zwischen 5 und 30 Jahren liegen. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz einklagen. Hierbei ruht die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers und liegt dann einheitlich bei 30 Jahren.

Kindesmissbrauch: Strafanzeige führt häufig nicht zu Verurteilung

Bringen Betroffene Verbrechen Jahre später zur Anzeige, ist das meist nicht einfach. "Eine gute Lösung gibt es oft nicht", sagt Christina Clemm, Fachanwältin für Strafrecht aus Berlin. Wichtig sei es der Anwältin zufolge, dass Betroffene über ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Verfahrensabläufe informiert werden. Opfer müssten sich ihr zufolge darüber im Klaren sein, dass eine Strafanzeige häufig nicht zu einer Verurteilung führt, gerade wenn es sich um Vorfälle aus der Kindheit handelt. Eine Anzeige könne aber dennoch wichtig sein. Selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung komme, könne so das jahrelange Schweigen gebrochen werden.

Aktuelle Studie zu Kindesmissbrauch

Fast jeder siebte Bundesbürger ist nach einer neuen wissenschaftlichen Studie als Kind sexuell missbraucht worden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter rund 2500 Bundesbürgern von 14 bis 94 Jahren hervor, die Forscher der Universität Ulm in Berlin vorstellten. Danach gaben 13,9 Prozent der Befragten an, dass sie in ihrer Kindheit sexuelle Übergriffe erlebten. Bei einer vergleichbaren Studie, die 2011 veröffentlicht wurde, habe dieser Wert bei 12,6 Prozent gelegen, berichtete Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uni Ulm.

Neben sexuellem Missbrauch ermittelten die Wissenschaftler für die Studie die Häufigkeit für emotionale und körperliche Misshandlung und Vernachlässigung. Danach betreffen solche Kindheitserfahrungen fast ein Drittel (30,8 Prozent) der Bevölkerung in Deutschland. 2011 lag dieser Wert bei 35,5 Prozent.

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sam/news.de/dpa

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