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Strafen für Tierquäler: 25.000 Euro Bußgeld für Sex mit Tieren

Diese Strafen drohen Tierquälern. Bild: Fotolia / Angelika Bentin

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"Unbekannter vergewaltigt Pferd mit Gummi-Dildo", "Tierhasser verbrennt Hundebaby auf Parkplatz" oder "Brutal zu Tode getreten! Männer springen aus Spaß auf Ferkel": Immer wieder liest man von Fällen, bei denen Tiere Opfer brutaler Attacken geworden sind. Die Entrüstung ist groß.

Unter einen Artikel im April hat eine news.de-Leserin geschrieben: "Ich habe selber eine Hündin und einen Kater zu Hause und meine beiden sind für mich eine solche Bereicherung, Glück und jeden Tag voller Liebe. Man müsste solchen Menschen genau das antun, was sie den unschuldigen Tiere antun. Leider sieht das deutsche Gesetz, wie so oft (...) nur geringe Strafen vor." Doch wie sieht es wirklich aus? Welche Strafen erwarten Tierquäler in Deutschland? Sind diese Strafen zu milde?

Tierquälerei kein Ladendiebstahl

Eines vorweg: Tierquälerei ist in Deutschland keine Bagatelle. Wie die "Frankfurter Rundschau" schreibt, unterschätzen viele Tierquäler offenbar die Strafe, die ihnen droht. Ein 24-Jähriger wurde laut dem Blatt 2010 zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Tat: Er hatte einen Igel tot getreten.

Tierquälerei wird im deutschen Recht als Straftat eingestuft. Laut Tierschutzgesetz (§ 17) drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren für die Misshandlung oder das grundlose Töten von Tieren. Hinfällig wird dieses Regelung allerdings, wenn es sich dabei nur um den Versuch oder eine Fahrlässigkeit handelt.

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