Netto kompromislos: Fristlose Kündigung! Kassiererin muss wegen Bonbon gehen!
Erstellt von Thomas Jacob
04.03.2016 14.13
Netto-Mitarbeiterin Angela Webster liegt im Clinch mit ihrem Arbeitgeber. Ursache soll ausgerechnet ein Bonbon sein, das zu ihrer fristlosen Kündigung geführt haben soll. Ihr Chef hatte sie angeblich schon länger auf dem Kieker. Jetzt zieht die Kassiererin vor Gericht.
Netto-Kassiererin wegen Bonbon entlassen
Stein des Anstoßes war laut Informationen von "Bild" eine anonyme Beschwerde-Mail eines Kunden. Darin wird angeblich der Vorwurf erhoben, die Kassiererin habe ein Bonbon gelutscht, während sie sich mit dem Kunden unterhalten habe. Als dieser bezahlten wollte, sei die Süßigkeit aus dem Mund der Kassiererin direkt auf den Einkauf des Kunden gefallen. Zudem habe die Angestellte mit ihm schlecht über ihren Arbeitgeber geredet. Netto habe daraufhin umgehend reagiert und die Kassiererin aufgrund von "unternehmensschädigenden Verhalten" und einem "Verstoß gegen Hygienevorschriften" fristlos gekündigt, so "Bild".
Kassiererin bekam nach Arbeitsunfall reihenweise Abmahnung
Die beschuldigte Kassiererin vermutet böse Absichten hinter der Kündigung. Seit einem Arbeitsunfall im Lager von Netto, bei dem ihr Fuß durch einen Hubwagen zerschmettert wurde, sei die Frau körperlich eingeschränkt und schwerbehindert. Seitdem stehe sie auf der Kündigungsliste ihres Arbeitgebers. Danach hagelte es reihenweise Abmahnungen gegen die Kassiererin – oft wegen Nichtigkeiten: Mal soll ihr Lebensgefährte an ihrer Kasse bezahlt haben, bei einem anderen Vorfall soll sie ein Testkäufer einer angeblichen Sorgfaltspflichtsverletzung überführt haben.
Angela Webster klagt gegen fristlose Kündigung
Bisher ist Angela Webster gegen jede der – aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigten – Abmahnungen vorgegangen und habe laut eigener Aussage alle Prozesse gewonnen. Auch die fristlose Kündigung will die Kassiererin nicht einfach hinnehmen und erneut klagen. Denn eigentlich möchte sie gern weiter für Netto arbeiten. Auch im aktuellen Fall rechnet sich die Klägerin gute Chancen aus.