Das wussten Sie noch nicht: Fünf weitere Fakten über die Todesstrafe
10.10.2015 08.00
6) Mythos Henkersmahlzeit
In den USA darf tatsächlich jeder zum Tode Verurteilte noch eine letzte Mahlzeit nach Wunsch bestellen. Serienmörder Ted Bundy wollte ein Steak mit Eiern, Rösti und Kaffee. Bombenleger Timothy McVeigh wolllte nur zwei Kugeln Minz-Schokoladen-Eis. James David Autry hatte mehr Appetit: Er wollte einen Hamburger mit Pommes und einem Softgetränk.
7) Methoden der Hinrichtung
Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Sitten: Das gilt auch für die Todesstrafe. Die Methoden der Hinrichtung umfassen Erhängen, Köpfen, Erschießen und Tod durch Giftspritze. Letzteres ist nur in den USA und zum Teil in China vorgesehen. Möglich sind aber auch Steinigungen, etwa im Sudan, oder Kreuzigungen, wie in Saudi-Arabien. Zwar werden dort die Todeskandidaten geköpft, aber in besonders schweren Fällen kommt die Kreuzigung dazu. Dabei wird der geköpften Leiche der Kopf wieder angenäht und die Leiche wird am Kreuz ausgestellt.
8) Fehler passieren
Immer wieder gibt es Fälle von Menschen, die unschuldig jahrelang im Gefängnis saßen und deren Unschuld schließlich bewiesen werden konnte. Bei der Todesstrafe besteht immer die Gefahr, einen Unschuldigen zu töten - besonders in Ländern, wo Geständnisse mitunter erzwungen werden, wie im Iran oder Irak. Laut Amnesty International wurden seit 1973 140 Menschen in den USA aus dem Todestrakt entlassen, da Beweise für eine falsche Verurteilung ans Licht gekommen waren.
9) Die Todesstrafe ist auf dem Rückzug - oder?
Das lässt sich so leicht leider nicht sagen. Laut Amnesty International sind 2014 mindestens 607 Hinrichtungen weltweit registriert worden. Allerdings sind Nordkorea und China nicht eingerechnet. In China wurden mehr Menschen hingerichtet, als in allen anderen Ländern der Welt zusammen - mutmaßt man. Die genauen Angaben gelten als Staatsgeheimnis. Es wurden in sieben Ländern Hinrichtungen wieder aufgenommen: In Weißrussland, Ägypten, Äquatorialguinea, Jordanien, Pakistan, Singapur und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es wurden mindestens 2.466 Todesurteile registriert, 28 Prozent mehr als im Vorjahr.
10) Am 10. Oktober ist der Welttag gegen die Todesstrafe
Hätten Sie es gewusst? An diesem Tag wird darauf hingewiesen, dass angebliche Vorteile der Todesstrafe oft nicht belegt sind: So heißt es sie diene der Abschreckung, aber es gibt keinerlei Beweise, dass die Todesstrafe abschreckender wirkt als andere Strafen. Außerdem empfinden es zwar viele Menschen als angemessen, dass Mörder mit ihrem Leben bezahlen müssen, doch ist die Vergeltung durch Todesstrafe ein Form der Rache. Diese darf jedoch in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen.
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räc/rut/news.de