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Rechtsschutz: Was tun, wenn's Streit mit dem Vermieter gibt?

Gegen Gerichtskosten im Streitfall mit dem Vermieter können sich Mieter auf mehreren Wegen absichern. Bild: dpa

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Wenn der Streit zwischen Mieter und Vermieter vor Gericht geht, bietet eine Versicherungspolice Rechtsschutz. Allerdings lassen sich einige Probleme auch ohne Prozess aus dem Weg räumen - Rat geben dabei die örtlichen Mietervereine. Welche Lösung die richtige ist, muss jeder Mieter genau abwägen, nicht zuletzt wegen der unterschiedlich hohen Kosten.

Rechtsschutzversicherungen enthalten den Mietrechtsschutz oft als Baustein, erläutert Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Kosten können aber ein gehöriger Posten im Budget eines Durchschnittshaushalts sein: «Eine solche Paketlösung kostet häufig mehr als 200 Euro im Jahr.» Mietrechtsschutz könne aber auch als Einzelpolice abgeschlossen werden. Für diese Leistung liege der Jahresbeitrag zwischen 50 und 100 Euro - abhängig davon, ob ein Selbstbehalt geleistet werden muss oder nicht.

Eine solche Versicherung trage dann in erster Linie die Anwaltskosten für die rechtliche Beratung im Streitfall, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Später kämen noch die Gerichtskosten hinzu. Unterliegt der Versicherte im Verfahren, übernehme der Versicherer auch die gegnerischen Anwaltskosten, die in solchen Fällen üblicherweise auf den Unterlegenen zukommen.

Voraussetzung sei aber immer, dass der Auslöser des Streits auch wirklich ein Versicherungsfall ist - also ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoß. Dazu zählen zum Beispiel eine ungerechtfertigte Kündigung oder Mieterhöhung, erläutert Schweda. Auch wenn die Wohnung durch einen Wasserrohrbruch nicht mehr in vertragsgemäßem Zustand ist, liege ein Versicherungsfall vor.

Welche Vorteile ein Mieterverein bietet

Kommt es zum Streit mit dem Vermieter, müsse aber immer erst die Versicherung informiert werden, bevor der Mieter rechtliche Schritte einleitet. Grundsätzlich halten sich die Versicherer eine dreimonatige Wartezeit vor, ehe sie das erste Mal in einen Fall einbezogen werden, sagt Strichau. Wird die Rechtsschutz also bei einem bereits schwelenden Streit abgeschlossen, sei der Mieter nicht geschützt. Daher gelte: Wer Schutz will, muss vorher abschließen.

Bei den Mietervereinen muss das nicht so sein. Manchmal gibt es eine Wartefrist, manchmal nicht. «Aber grundsätzlich liegt der große Vorteil darin, dass die Mitglieder vorbeugend beraten werden», sagt Strichau. Eine Rechtsschutzversicherung greife dagegen nur bei einer rechtlichen Auseinandersetzung. «Wir bieten außergerichtliche Rechtsberatung durch fest angestellte Juristen und Anwälte an», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Mitglied werden Interessierte nicht im Dachverband, sondern in einem der örtlichen Vereine.

«Die Beiträge liegen zwischen 40 und 90 Euro pro Jahr», sagt Ropertz. Um in einem Mieterverein Mitglied zu werden, müssen Antragsteller keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Mietervereine vermitteln nicht nur zwischen Mieter und Vermieter - sie schalten sich auch direkt in die Auseinandersetzung ein, sagt Ropertz. Oft wüssten Mieter zum Beispiel nicht, dass sie beim Auszug in bestimmten Fällen nicht renovieren müssen. Die beratenden Juristen übernehmen auch den Schriftwechsel mit dem Vermieter.

Etwa 97 Prozent aller dokumentierten Streitfälle können außergerichtlich geklärt werden, sagt Ropertz. «Meistens sucht sich der Vermieter auch einen Rechtsberater, mit dem man eine Lösung finden kann.» Das gemeinsame Interesse sei immer, dass nicht geklagt und das Mietverhältnis fortgesetzt wird. «Deshalb klären wir den Mieter auch über seine Pflichten auf.» Eine Rechtsschutzversicherung ist damit nicht hinfällig. Sie sollte aber mit Bedacht gewählt werden.

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