Polizeimeldungen für Coesfeld, 13.01.2025: Coesfeld, Münsterstraße/ Nachtragsmeldung zu Bücher im Parkhaus angezündet
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.01.2025 09.20
Coesfeld, Münsterstraße/ Nachtragsmeldung zu Bücher im Parkhaus angezündet
Coesfeld (ots) -
Nachtragsmeldung zu Auftrag Nr. 5549332
Nicht nur am Sonntag, sondern auch am Freitag (10.01.25) zündeten Unbekannte Bücher im Treppenhaus des Parkhauses an der Münsterstraße an. Es entstand auch am Freitag kein Gebäudeschaden. Zeugen beobachteten in dem Zusammenhang Jugendliche, die für das Feuer verantwortlich sein sollen. Auch in diesem Fall sollen die Bücher aus dem öffentlichen Schrank am Schlosspark stammen. Einer aus der Gruppe kam auf einem Fahrrad, das der unbekannte Jugendliche zurückließ. Das Fahrrad ist als gestohlen gemeldet.
Ein Zeuge beschrieb die Person mit dem Fahrrad folgendermaßen:
-15-25 Jahre alt -männlich -schwarze Sportschuhe -blaue Jeans -schwarze Winterjacke
Ursprungsmeldung:
Gegen 11.30 Uhr haben Unbekannte im Parkhaus an der Münsterstraße am Sonntag (12.01.25) mehrere Bücher angezündet. Diese stammen vermutlich aus dem Bücherschrank am Schlosspark. Die Feuerwehr löschte den Brand, ein Gebäudeschaden entstand nicht. Die Polizei in Coesfeld bittet unter 02541-140 um Hinweise.
Diese Meldung wurde am 13.01.2025, 08:44 Uhr durch die Polizei Coesfeld übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Coesfeld
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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