Polizeiticker für Stuttgart-Stadtgebiet, 10.01.2025: Einbrecher unterwegs - Zeugen gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.01.2025 14.49
Einbrecher unterwegs - Zeugen gesucht
Stuttgart-Stadtgebiet (ots) -
Unbekannte sind am Donnerstag (09.01.2025) in eine Wohnung an der Biberacher Straße eingebrochen, bei einer Wohnung an der Steinstraße sowie an der Straße Kauzenhecke sind die Täter gescheitert und ohne Beute geflüchtet.An der Biberacher Straße hebelten die Einbrecher zwischen 11.50 Uhr und 15.00 Uhr mit einem unbekannten Gegenstand ein Fenster auf und durchsuchten sämtliche Räume der Erdgeschosswohnung. Ob sie etwas stahlen ist noch Gegenstand der Ermittlungen.An der Steinstraße versuchten die Täter zwischen 09.30 Uhr und 14.20 Uhr eine Wohnungstür aufzubrechen. Wie die Täter ins Treppenhaus gelangten, ist derzeit nicht bekannt. An der Straße Kauzenhecke schoben die Täter zwischen 19.30 Uhr und 19.45 Uhr den Rollladen einer Balkontür hoch und versuchten anschließend die Balkontür aufzuhebeln. Hierbei wurden die Täter offenbar gestört und flüchteten.Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.
Präventionstipps:Bei Fragen rund um das Thema Einbruchschutz wenden Sie sich bitte unter +4971189901234 an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Darüber hinaus können Sie sich so vor Einbrechern schützen:
- Wenn Sie Ihr Haus verlassen - auch nur für kurze Zeit - schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
- Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück.
- Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei, auch über den Notruf 110.
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.
Mehr Tipps zur Einbruchsicherung Ihres Zuhauses erhalten Sie auch unter www.k-einbruch.de, der Website unserer Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH
Diese Meldung wurde am 10.01.2025, 14:10 Uhr durch das Polizeipräsidium Stuttgart übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Esslingen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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