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Blaulichtreport für Aalen, 10.01.2025: Ostalbkreis: Diebstahl - Sachbeschädigung

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

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Ostalbkreis: Diebstahl - Sachbeschädigung

Aalen (ots) -

Schwäbisch Gmünd, Rehnenhof/Wetzgau: Pkw beschädigt

An einem Renault, der von Donnerstagnachmittag bis Freitagmorgen auf einer Parkfläche in der Willy-Schenk-Straße, Kreuzung Richard-Vogt-Weg, abgestellt war, wurde der Scheibenwischer abgerissen. Des Weiteren wurden zwei Reifen zerstochen und der Außenspiegel beschädigt. Zeugen, welche den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Schwäbisch Gmünd unter der Nummer 07171 358-0 zu melden.

Neresheim/Ohmenheim: Versuchter Diebstahl in SB-Laden

Mehrere unbekannte männliche Personen fuhren am Mittwoch gegen 04:55 Uhr mit einem Pkw einen SB-Laden in der Schwäbischen Albstraße an. Zwei maskierte Männer betraten anschließend den SB-Bereich der Verkaufsfläche und brachen die Kasse mit einem Stemmeisen auf. Diebesgut erlangten sie nicht, da sich in der Kasse kein Geld befand. Der Polizeiposten Neresheim bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 07326 919001.

Diese Meldung wurde am 10.01.2025, 13:31 Uhr durch das Polizeipräsidium Aalen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Ostalbkreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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