Polizeimeldungen für Herne, 09.01.2025: Zwei versuchte Wohnungseinbrüche in Herne: Anwohnerin ertappt Einbrecher auf frischer Tat
Erstellt von Team Datenjournalismus
09.01.2025 11.36
Zwei versuchte Wohnungseinbrüche in Herne: Anwohnerin ertappt Einbrecher auf frischer Tat
Herne (ots) -
Am frühen Mittwochmorgen, 8. Januar, kam es in einem Herner Mehrfamilienhaus zu zwei versuchten Wohnungseinbrüchen. Eine Bewohnerin ertappte den Einbrecher und schlug ihn in die Flucht. Es werden Zeugen gesucht.
Gegen 5.30 Uhr versuchte sich ein Unbekannter gewaltsam Zutritt in eine Wohnung an der Stöckstraße, Ecke Gelsenkircher Straße in Herne-Wanne zu verschaffen. Die Bewohnerin (40) bemerkte den Versuch und ertappte den Eindringling auf frischer Tat vor ihrer Wohnungstür. Die ihr unbekannte Person flüchtete augenblicklich aus dem Haus in unbekannte Richtung.
Anschließend bemerkte die Hernerin an der Wohnungstür ihres Nachbarn ebenfalls Einbruchsspuren.
Nach Zeugenangaben sei die flüchtige Person etwa 175 cm groß und hager. Ob diese männlich oder weiblich ist, könne sie nicht sagen. Zur Tatzeit habe diese einen dunkelblauen Pullover mit Kapuze auf dem Kopf und eine blaue Jogginghose mit Streifen an den Seiten getragen.
Wer hat etwas beobachtet und kann helfen? Hinweise nimmt das ermittelnde Kriminalkommissariat unter den Rufnummern 0234 909-4135 oder -4441 (Kriminalwache) entgegen.
Diese Meldung wurde am 09.01.2025, 10:56 Uhr durch die Polizei Bochum übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bochum
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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