Blaulichtreport für Kaiserslautern, 07.01.2025: Zigarettenautomat gestohlen
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.01.2025 14.04
Zigarettenautomat gestohlen
Kaiserslautern (ots) -
Unbekannte Täter haben aus einem Kiosk in der Spittelstraße einen Zigarettenautomaten gestohlen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen drangen die Diebe in der Nacht zu Montag gegen 4.30 Uhr in den Verkaufsraum ein und nahmen den kompletten Automaten mit. Sie luden ihn in ein weißes Fahrzeug und fuhren davon.
Von den Tätern liegt lediglich eine Beschreibung ihrer Bekleidung vor: Einer trug eine blaue Jacke mit Fell an der Kapuze, blaue Jeans und schwarz-weiße Nike-Sneaker. Sein Komplize war bekleidet mit einer weißen Kapuzenjacke und hatte auf dem Kopf eine Kappe, dazu trug er blaue Jeans, blau-weiße Schuhe (vermutlich der Marke New Balance) und schwarze Handschuhe.
Zeugen, die zur fraglichen Zeit in der Spittelstraße eine Beobachtung gemacht haben und nähere Hinweise auf die beiden Unbekannten oder das Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369-2150 bei der Polizeiinspektion 1 zu melden. |cri
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Polizeipräsidium WestpfalzPressestelle
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Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 07.01.2025, 13:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kaiserslautern
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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