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Blaulichtreport für Odenthal, 06.01.2025: Odenthal - Tageswohnungseinbruch in Einfamilienhaus

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Odenthal - Tageswohnungseinbruch in Einfamilienhaus

Odenthal (ots) -

Am gestrigen Sonntag (05.01.) wurde die Polizei gegen 18:30 Uhr zu einem freistehenden Einfamilienhaus in die Carl-Leverkus-Straße gerufen. Unbekannte Täter hebelten ein Kellerfenster des Hauses auf und durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten im Inneren nach Wertgegenständen.

Laut Angaben der Bewohner verließen sie das Einfamilienhaus zuvor gegen 15:00 Uhr. Bei ihrer Rückkehr stellten sie die durchwühlten Schränke und Schubladen fest. Nach ersten Erkenntnissen entwendeten die Täter Schmuck, Bargeld sowie eine Münzsammlung. Der Gesamtwert wird aktuell auf einen unteren fünfstelligen Betrag geschätzt.

Die Polizei nahm eine Strafanzeige auf und verständigte die Spurensicherung. Zeugen, die möglicherweise Hinweise zu diesem Einbruch geben können, werden gebeten sich unter der Rufnummer 02202 205-0 an das zuständige Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg zu wenden.

Drüber hinaus bieten die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalprävention jederzeit eine kostenlose und unverbindliche Beratung zum Thema Einbruchschutz an. Bei Interesse an einem persönlichen oder telefonischen Gespräch melden Sie sich gerne unter der Rufnummer 02202 205-444 oder per E-Mail an gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de. (ch)

Diese Meldung wurde am 06.01.2025, 09:07 Uhr durch die Polizei Rheinisch-Bergischer übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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