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Polizeimeldungen für Stralsund, 27.12.2024: Wichtige Tipps, um den Jahreswechsel unbeschwert feiern zu können

Rauschgift für das Presseportal Bild: Adobe Stock / New Africa

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Wichtige Tipps, um den Jahreswechsel unbeschwert feiern zu können

Stralsund (ots) -

Der Jahreswechsel rückt näher und viele Menschen freuen sich auf die Feierlichkeiten in der Silvesternacht. Raketen und Feuerwerkskörper sind bei vielen wichtiger Bestandteil zum Gelingen einer zünftigen Party. Damit unbeschwert und vor allem unfallfrei gefeiert werden kann, bittet die Polizei beim Umgang mit Feuerwerkskörpern um Beachtung einiger Verhaltenshinweisen.

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. In diesem Jahr fällt der Verkaufsstart auf Samstag, dem 28. Dezember 2024. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Nach Silvester ist es verboten privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.

Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern

  • Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
  • Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen (Ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, sowie Kinder- und Altenheimen, ist verboten).
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie die Hinweise ein.
  • Halten Sie Böller beim Abbrennen keinesfalls in der Hand.
  • Zünden Sie fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht wieder an, sondern entsorgen Sie sie fachgerecht.
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Die Flugbahn ist freizuhalten, keinesfalls sind Raketen auf Menschen oder Tiere zu richten. Verschießen Sie Raketen von einem geeigneten, stabilen Abschussplatz aus. Das Zünden auf Balkonen sowie aus geöffneten Fenstern heraus ist zu unterlassen!
  • Halten Sie zu immer einen Schutzabstand zu Menschen, Tiere und Gebäude ein.
  • Säubern Sie Straßen und Gehwege von den Resten und entsorgen Sie diese fachgerecht, sobald sie ausgekühlt sind.

Das Herstellen von selbstgebastelten Böllern ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich!

Steigen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ins Auto. Das ist gefährlich, unverantwortlich und strafbar. Kommen Sie sicher ins neue Jahr - mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Für den nächsten Morgen nach einer langen Partynacht gilt: es dauert lange, bis der Alkohol abgebaut ist, Restalkohol verschwindet nicht durch einen starken Kaffee oder eine kalte Dusche.

Grundsätzlich gilt:

Achten Sie aufeinander, feiern Sie friedlich und genießen Sie den letzten Abend des Jahres in vollen Zügen. Öffentliche Veranstaltungen in der Silvesternacht werden polizeilich begleitet, denn die Bürger sollen ausgelassen feiern und sich um ihre Sicherheit keine Gedanken machen.

Diese Meldung wurde am 27.12.2024, 09:00 Uhr durch die Polizeiinspektion Stralsund übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Rauschgiftdelikten im Kreis das Unterallgäu

Im Kreis das Unterallgäu wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) vom Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2022 insgesamt 423 Rauschgiftdelikte erfasst. In 2% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Die Aufklärungsquote lag bei 93%. Unter den insgesamt 388 Tatverdächtigen befanden sich 325 Männer und 63 Frauen. 26% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21102
21 bis 2595
25 bis 3069
30 bis 4077
40 bis 5031
50 bis 6010
über 604

2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik im Kreis das Unterallgäu insgesamt 299 Rauschgiftdelikte, die Aufklärungsrate lag bei 96%.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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