Polizeimeldungen für Northeim, 24.12.2024: Dreister Diebstahl eines Nadelbaums
Erstellt von Team Datenjournalismus
24.12.2024 13.00
Dreister Diebstahl eines Nadelbaums
Northeim (ots) -
Northeim, Am Münster, Northeimer Weihnachtsmarkt
Dienstag, 24.12.2024, 03:22 Uhr
NORTHEIM (schu) - Besonders dreist verhielt sich eine 41-jährige Frau am frühen Heiligmorgen, die zu nächtlicher Stunde den Northeimer Weihnachtsmarkt aufsuchte, um dort einen als festliche Dekoration genutzten Nadelbaum zu entwenden.
Der Diebstahl blieb jedoch nicht unbemerkt. Denn eine aufmerksame Funkstreifenbesatzung der Polizei Northeim konnte im Rahmen der Streifentätigkeit die Frau fußläufig im Nahbereich mit dem Nadelbaum unter dem Arm feststellen und kontrollieren.
Zum Diebstahl befragt, gab die Frau an, dass der Nadelbaum auf dem Northeimer Weihnachtsmarkt auf dem Boden gelegen habe und sowieso irgendwann entsorgt werden würde.
Durch die Funkstreifenbesatzung wurde die Frau eindringlich auf ihr Verhalten hingewiesen, sodass diese den Nadelbaum im Beisein der Funkstreifenbesatzung wieder an seinen angestammten Platz auf dem Northeimer Weihnachtsmarkt verbrachte.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl wurde gegen die Frau eingeleitet.
Diese Meldung wurde am 24.12.2024, 12:24 Uhr durch die Polizeiinspektion Northeim übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Northeim
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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