Polizeimeldungen für Unna, 24.12.2024: Unna - Zwei Wohnungs-Einbrüche am Nachmittag des 23.12. - Zeugen gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
24.12.2024 12.00
Unna - Zwei Wohnungs-Einbrüche am Nachmittag des 23.12. - Zeugen gesucht
Unna (ots) -
Am Montagnachmittag (23.12.2024) kam es in Unna zu einem Einbruchsversuch ohne Täter-Hinweise und zu einem vollendeten Wohnungseinbruch mit Täter-Sichtung.
Zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr wurde durch bislang unbekannte Täter erfolglos versucht, eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in der Bertha-von-Suttner-Allee aufzubrechen. Hierzu liegen bislang keine Täterhinweise vor.
Gegen 17:30 Uhr brachen zwei bislang unbekannte Täter durch eine Garage in den rückwärtigen Garten und von dort in die Erdgeschosswohnung eines Zwei-Parteien-Hauses an der Iserlohner Straße, Nähe der Wasserstraße, ein. Bei Rückkehr der Wohnungsinhaberin ergriffen sie die Flucht. Entwendet wurden Bargeld und möglicherweise Schmuck.Die Wohnungsinhaberin begab sich zurück auf die Straße und verständigte einen Nachbarn, der die Personen auf der Iserlohner Straße nach Süden in Richtung B 1 weglaufen sah und den Polizei-Notruf wählte. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den beiden Tätern verlief negativ. Die beiden unbekannten Männer wurden wie folgt beschrieben:Erste Person: etwa 165 cm groß, kräftige Statur, hell gekleidet mit einem Kapuzenpullover.Zweite Person: etwa 175 cm groß, schlanke Statur, dunkel gekleidet.Mögliche weitere Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Unna unter 02303 921 3120 oder unter 02303 921 0 oder per Mail an poststelle.unna@polizei.nrw.de zu melden.
Redaktionelle
Diese Meldung wurde am 24.12.2024, 11:25 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Unna übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Unna
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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