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für Karlsruhe, 23.12.2024: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Racle Fotodesign

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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

Karlsruhe (ots) -

Augrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde am 20. Dezember 2024

der deutsche Staatsangehörigen Tobias E.

von Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt (Main) durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen festgenommen. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2024.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied in einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Tobias E. gehört seit 2018 einer in und um Leipzig gegründeten Vereinigung um die gesondert verfolgten Lina E. (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021) und Johann G. (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 9. November 2024) an, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilen. Dies schließt insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Vereinigung führte in den Jahren 2018 bis 2020 gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der "rechten Szene" angehörten. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Tobias E. beteiligte sich an Kampftrainings und wirkte an Gewalttaten der Vereinigung mit.

Am 19. Januar 2019 verübte der Beschuldigte mit weiteren fünf bis sechs Mitgliedern der Vereinigung in einer Unterführung am Bahnhof Dessau-Roßlau einen Angriff auf vier Personen. Diese befanden sich auf dem Rückweg von einer Demonstration in Magdeburg anlässlich des 74. Jahrestages der Bombardierung der Stadt und gehörten dem äußeren Anschein nach zur "rechten Szene". Die Angreifer um Tobias E. schlugen mit Schlagwerkzeugen gezielt auf den Kopfbereich der Geschädigten ein. Drei der Angegriffenen gingen daraufhin zu Boden. Am Boden liegend erhielten sie Tritte sowie weitere Schläge gegen den Kopf. Die Geschädigten erlitten erhebliche, potentiell lebensgefährliche Verletzungen.

Tobias E. befand sich vor seiner Auslieferung in Ungarn in Straf- und Auslieferungshaft. Nach seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland wurde er am 21. Dezember 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 16:57 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Karlsruhe

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Karlsruhe im Jahr 2022 insgesamt 429 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 12% davon blieben versuchte Straftaten. In 2 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 84%. Von insgesamt 466 Tatverdächtigen konnten 413 Männer und 53 Frauen identifiziert werden. 41% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21163
21 bis 2562
25 bis 3055
30 bis 4068
40 bis 5059
50 bis 6030
über 6029

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 419 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Karlsruhe, die Aufklärungsquote lag bei 91%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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