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Blaulichtreport für Freiburg, 23.12.2024: Binzen: Versuchter Einbruch in Einfamilienhaus - Polizei sucht Zeugen

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Binzen: Versuchter Einbruch in Einfamilienhaus - Polizei sucht Zeugen

Freiburg (ots) -

Am Sonntag, 22.12.2024, in dem Zeitraum zwischen 20.15 Uhr bis 21.45 Uhr, versuchte eine unbekannte Täterschaft über eine Kellertür in ein Einfamilienhaus in der Webergasse zu gelangen. Nach Sachlage gelangte die unbekannte Täterschaft nicht in das Haus. Vielleicht wurde die unbekannte Täterschaft bei der Tatausführung auch gestört.

Die Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat Lörrach übernommen und bittet um Mitteilung verdächtiger Beobachtungen oder anderer sachdienlicher Hinweise. Das Kriminalkommissariat ist unter der Telefonnummer 07621 176-0 (24 h) erreichbar.

Das Polizeipräsidium Freiburg bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Die Experten der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten interessierten Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose, neutrale und professionelle Beratung zum Einbruchschutz an.

Nutzen Sie die Hilfe der Polizei und lassen Sie sich beraten.

Termine für dieses kostenlose Beratungsangebot können bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle unter 07621/1500-640 oder E-mail freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de vereinbart werden.

Medienrückfragen bitte an:

Thomas BatzelPolizeipräsidium FreiburgPressestelleTelefon: 07621 / 176-351
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFRFacebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburgHomepage: http://www.polizei-bw.de/

  • Außerhalb der Bürozeiten -E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 15:40 Uhr durch das Polizeipräsidium Freiburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Lörrach

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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