Polizeimeldungen für Kiel, 23.12.2024: 241223.5 Kiel - Zeugenaufruf nach Wohnungseinbruch
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.12.2024 14.20
241223.5 Kiel - Zeugenaufruf nach Wohnungseinbruch
Kiel (ots) -
Am Donnerstag den 19.12.2024 brachen unbekannte Täter um 17:08 Uhr in die Wohnung einer 58-jährigen Frau in einem Mehrfamilienhaus in Kiel-Wik ein. Als diese auf sich aufmerksam machte, ergriffen die Täter die Flucht. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls ein und sucht Zeuginnen und Zeugen.
Die Anruferin gab der Polizei gegenüber an, dass sie sich zur Tatzeit in ihrer Wohnung im Charles-Roß-Ring befand und laute Geräusche gehört und wenig später Taschenlampenschein in der Wohnung wahrgenommen habe. Sie machte verbal auf sich aufmerksam, sodass der oder die Täter in unbekannte Richtung flüchteten. An einem offen stehenden Fenster sowie der offenen Terrassentür stellten Polizistinnen des 1. Polizeireviers Hebelspuren fest. Polizeikräfte konnten die Täter in Nahbereich nicht mehr antreffen.
Ob es sich um einen oder mehrere Täter handelt, ist nicht bekannt. Die Frau habe eine männliche Person gesehen, die Arbeitskleidung getragen habe. Das Kommissariat 12 der BKI Kiel sucht Zeuginnen und Zeugen, welche Hinweise zu den möglichen Tatverdächtigen geben können. Diese werden gebeten, sich telefonisch unter der 0431/ 160 3333 zu melden.
Pauline Vogler
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 13:41 Uhr durch die Polizeidirektion Kiel übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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