Polizeimeldungen für Schwerin, 23.12.2024: Zeugenaufruf nach Diebstahl in Schwerin
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.12.2024 13.09
Zeugenaufruf nach Diebstahl in Schwerin
Schwerin (ots) -
Nachdem es am zurückliegenden Freitag (20.12.) zu einer Diebstahlshandlung in Schwerin kam, sucht die Polizei nach der Zeugin des Sachverhaltes, die der Polizei den Vorfall meldete.
Gegen 16:00 Uhr wurde durch die namentlich nicht bekannte Zeugin beobachtet, wie zwei Personen ein Sweatshirt mit einem angebrachten Plastiksiegel gegen eine Hauswand in der 3. Enge Straße in Schwerin schlagen würden.Nachdem die Tatverdächtigen das Eintreffen der Polizei wahrnahmen, entfernten sie sich fußläufig. Die eingesetzten Kräfte verfolgten die beiden Tatverdächtigen und baten die Zeugin für die Aufnahme der Personalien vor Ort zu warten. Die aufgegriffenen Tatverdächtigen, ein 27-jähriger Marokkaner und ein 20-jähriger Algerier, konnten durch die Polizeikräfte im Nahbereich festgestellt werden. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet.Nachdem die Beamten an die Meldestelle zurückkehrten, konnten sie die Zeugin nicht mehr feststellen.
Die Hinweisgeberin sowie weitere Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten sich an die Polizei in Schwerin unter der Telefonnummer 0385 5180-2224 oder bei jeder beliebigen Polizeidienststelle zu melden.
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 12:38 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwerin
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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