Blaulichtreport für Ulm, 23.12.2024: (UL) Ehingen - Terrassentüren aufgehebelt / Am Samstag drangen Unbekannte in zwei Ehinger Häuser ein.
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.12.2024 12.39
(UL) Ehingen - Terrassentüren aufgehebelt / Am Samstag drangen Unbekannte in zwei Ehinger Häuser ein.
Ulm (ots) -
Die Einbrüche ereigneten sich zwischen 15 und 22 Uhr in der Straße "Häldele" und zwischen 16.30 Uhr und 19 Uhr im Siebjauchertweg. An beiden Häusern hebelten Einbrecher die Terrassentür auf. Auf ihrer Suche fanden sie Bargeld und Schmuck. Spezialisten der Polizei sicherten die Spuren. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob die Einbrüche im Zusammenhang stehen. Zeugen, denen Verdächtiges aufgefallen ist werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07391/5880 zu melden.
+++++++ 2477598 2479016 (BK)
Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 12:07 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.
Aktuelles aus der Region:
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Ulm verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Alb-Donau-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. roj/news.de