Blaulichtreport für Mainz-Altstadt, 23.12.2024: Körperverletzung zwischen Fußgänger und Autofahrer
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.12.2024 11.41
Körperverletzung zwischen Fußgänger und Autofahrer
Mainz-Altstadt (ots) -
Am Freitag, den 20. Dezember 2024, kam es gegen 15:50 Uhr in der Emmeransstraße in der Mainzer Altstadt zu einem Vorfall zwischen einem Autofahrer und einem Fußgänger. Ein 46-jähriger Mainzer befuhr mit seinem Pkw die Emmeransstraße in Fahrtrichtung Flachsmarktstraße.
Ein 47-jähriger Fußgänger empfand die Geschwindigkeit des Fahrzeugs als zu hoch und versuchte, den Fahrzeugführer mittels Handzeichen darauf aufmerksam zu machen.
In der Löwenhofstraße kam es schließlich zu einem zunächst verbalen Streit zwischen den beiden Beteiligten. In der Folge schlug der 46-jährige Pkw-Fahrer dem 47-jährigen Fußgänger dreimal gegen den Kopf. Hierdurch wurde der Fußgänger im Gesichtsbereich leicht verletzt.
Der Pkw-Fahrer wird sich nun wegen Körperverletzung strafrechtlich verantworten müssen.
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 11:00 Uhr durch das Polizeipräsidium Mainz übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Mainz
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Mainz im Jahr 2022 insgesamt 675 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 13% davon blieben versuchte Straftaten. In 5 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 1 Fall auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 76%. Von insgesamt 634 Tatverdächtigen konnten 510 Männer und 124 Frauen identifiziert werden. 47% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 204 |
21 bis 25 | 102 |
25 bis 30 | 89 |
30 bis 40 | 113 |
40 bis 50 | 66 |
50 bis 60 | 34 |
über 60 | 26 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 505 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Mainz, die Aufklärungsquote lag bei 81%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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