Polizeimeldungen für Frankfurt, 23.12.2024: 241223 - 1218 Frankfurt - Höchst: Trickbetrug - "Schockanruf"
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.12.2024 11.30
241223 - 1218 Frankfurt - Höchst: Trickbetrug - "Schockanruf"
Frankfurt (ots) -
(lo) Am Sonntagabend, 22. Dezember 2024, kam es zwischen 17:10 Uhr und 20:00 Uhr in der Gebeschusstraße zu einem Trickbetrug mittels der sogenannten Schockanrufmasche. Die Täter erbeuteten Goldbarren und Goldmünzen im Wert eines niedrigen sechsstelligen Betrages.
Eine 88-jährige Frankfurterin erhielt einen Anruf von Personen, die sich als Kriminalbeamte ausgaben. Der Anrufer täuschte vor, dass Einbrecher die Wohnung der Dame als Ziel auserkoren hätten. Zum angeblichen Schutz ihrer Wertgegenstände teilte man der Seniorin mit, dass ein Polizeibeamter diese in Verwahrung nehmen werde.
Im Glauben, einem echten Polizeibeamten gegenüber zu stehen, übergab die 88-Jährige dem vermeintlichen Beamten ihre Wertsachen. Bei den entwendeten Gegenständen handelte es sich um Goldbarren und Goldmünzen.Täterbeschreibung Abholer:
Männlich, 20 - 30 Jahre alt, 180cm - 185cm groß, kräftige Statur, schwarze Haare dunkler Bart; trug eine dunkle dicke Jacke und dunkle Kleidung.
Die Frankfurter Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich mit dem örtlich zuständigen 17. Polizeirevier unter der Rufnummer 069 / 755-11700 in Verbindung zu setzen.
Die Polizei warnt:
Bei dieser Betrugsmasche, auch "Schockanruf" genannt, nutzen hochprofessionell agierende Täter gezielt die Schockwirkung aus, die durch die Nachrichtenübermittlung beim Angerufenen ausgelöst wird. Die Betrüger sind äußerst kreativ und flexibel. Sie kombinieren die Fallvarianten "falsche Polizeibeamte", "Schockanrufer" und "Enkeltrick".
Das heißt, Sie haben vielleicht erst Ihren vermeintlichen Verwandten mit weinerlicher Stimme am Telefon und / oder einen vermeintlichen Polizisten, Staatsanwalt oder Arzt. Solche gemeinsamen oder koordinierten Telefonanrufe gibt es in der Realität nicht. Lassen Sie sich daher nicht durch angebliche Notlagen, Unfälle, Krankenhaus- oder Gefängnisaufenthalte im In- und Ausland unter Druck setzen.
Da im deutschen Rechtssystem die Polizei weder Bargeld noch Wertgegenstände bei Ihnen zuhause abholt, lassen Sie sich von dieser Masche nicht in die Irre führen. Versuchen Sie aber auch die angeblich betroffenen Angehörigen, deren soziales Umfeld und die Polizei unverzüglich zu kontaktieren.
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 10:48 Uhr durch das Polizeipräsidium Frankfurt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Frankfurt am Main
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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