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Polizeimeldungen für Löhne, 23.12.2024: Diebstahl eines Kleinkraftrades - Motorroller mit Kleintransporter abtransportiert

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

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Diebstahl eines Kleinkraftrades - Motorroller mit Kleintransporter abtransportiert

Löhne (ots) -

(hd) Am vergangenen Freitag (20.12.2024) beobachtete eine aufmerksame Zeugin um 10:10 Uhr in Löhne-Mennighüffen einen weißen Kleintransporter (Mercedes Sprinter), der zum Sammeln von Metallschrott eingesetzt wurde. Dieser hielt schließlich im Kantor-Lohmann-Weg an. Dort verlud der Fahrzeugführer einen Motorroller in den Kleintransporter und entfernte sich zügig in Richtung Friedhofsweg. Die Eigentümerin des Kleinkraftrades konnte ermittelt werden. Sie erklärte auf Nachfrage, dass sie das Fahrzeug keinesfalls habe entsorgen lassen wollen. Ihr Motorroller sei offenkundig entwendet worden. Im Rahmen einer unmittelbar eingeleiteten Fahndung konnte der Kleintransporter nicht mehr angetroffen werden. Der Motorroller der Marke "San Yang" ist orange-Weiß lackiert, verfügt über eine braune Sitzbank und ist mit dem Versicherungskennzeichen 932KRJ versehen. Hinweise zu dieser Straftat nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 05221 / 888-0 entgegen.

Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 10:28 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Herford übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Herford

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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