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Polizeimeldungen für Essen, 23.12.2024: Bundespolizei nimmt 30-Jährigen nach Todesdrohungen, Widerstand, Körperverletzung und Beleidigungen in Gewahrsam

Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

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Bundespolizei nimmt 30-Jährigen nach Todesdrohungen, Widerstand, Körperverletzung und Beleidigungen in Gewahrsam

Essen (ots) -

Am Freitagabend (20. Dezember) soll ein Mann in einer S-Bahn Richtung Essen Hauptbahnhof zunächst Reisende und anschließend einen Zugbegleiter bedroht haben. Kurz darauf soll er den Bahnmitarbeiter mittels eines Faustschlags angegriffen und die Notbremse des Zuges gezogen haben. Gegen die strafprozessualen Maßnahmen der Bundespolizisten wehrte sich der Aggressor vehement, leistete Widerstand und drohte den Beamten mit dem Tod.

Gegen 17:35 Uhr wurde die Bundespolizei in Essen über einen aggressiven Mann in der S 1 in Richtung Essen Hauptbahnhof informiert. Dieser soll mehrere Reisenden nach Betreten des Zuges in Essen-West bedroht haben, um an deren Fahrschein zu kommen. Als kurz darauf der Zugbegleiter erschien, soll der 30-Jährige auch ihn bedroht haben. Anschließend soll es zwischen den beiden Männern zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der 45-Jährige von einem Faustschlag an der Schulter getroffen wurde. Zudem soll der Aggressor nach der Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof Essen die Notbremse gezogen haben. Als die Bundespolizisten auf dem Bahnsteig zu Gleis 11 des Essener Hauptbahnhofs eintrafen, war der Beschuldigte bereits durch Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn zu Boden gebracht worden. Die Einsatzkräfte fixierten den deutschen Staatsbürger umgehend mittels Stahlhandfesseln. Dabei wehrte dieser sich vehement, indem er sich immer wieder versuchte aus der Fixierung der Beamten zu lösen. Zudem drohte er den Uniformierten während der Maßnahme mit dem Tod und beschimpfte sie. Als die Polizisten den Essener der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof zuführten, ließ dieser sich mit seinem gesamten Gewicht fallen, sodass er schließlich in die Wachräume getragen werden musste.

Auch bei der Durchsuchung in den Gewahrsamsräumlichkeiten zeigte der 30-Jährige sich unkooperativ, wehrte sich und beleidigte die Polizeibeamten fortlaufend. Da der Aggressor keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte und die Angabe zu seinen Personalien verweigerte, wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt. Während dieser Maßnahme widersetzte der Deutsche sich den Bundespolizisten erneut. Ermittlungen ergaben schließlich, dass er bereits mehrfach wegen gleichgelagerter Fälle polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Polizeibekannte mit 1,8 Promille alkoholisiert war.

Nachdem ein angeforderter Polizeiarzt die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes feststelle, führten ihn die Uniformierten dem Polizeigewahrsam in Essen zu.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den Essener ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung, des Missbrauchs von Notrufen und der Verweigerung der Angabe zur Person ein.

Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 09:48 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Dortmund

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Dortmund im Jahr 2022 insgesamt 2912 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 19% davon blieben versuchte Straftaten. In 25 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 16 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 66%. Von insgesamt 2344 Tatverdächtigen konnten 1967 Männer und 377 Frauen identifiziert werden. 41% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21733
21 bis 25262
25 bis 30331
30 bis 40511
40 bis 50287
50 bis 60151
über 6069

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 2243 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Dortmund, die Aufklärungsquote lag bei 72%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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