Lokales

Blaulichtreport für Ilmenau, 22.12.2024: Sachschaden nach Einbruch in Gartenhaus- Zeugenaufruf

Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

  • Artikel teilen:

Sachschaden nach Einbruch in Gartenhaus- Zeugenaufruf

Ilmenau (ots) -

In der Zeit vom 12.12.2024 bis 20.12.2024 brachen unbekannte Täter in ein Gartengrundstück "Im Wiesengarten" in Ilmenau, Talstraße ein. Der oder die Täter beschädigten zunächst den Zaun und verschafften sich so Zutritt zum Grundstück. In der Folge hebelten der oder die Täter die Tür des Holzschuppens auf und versuchten gewaltsam die Tür der Gartenlaube zu öffnen. Da dies nicht gelang entfernten sich der oder die Täter ohne Beutegut vom Gartengrundstück. Es entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 100,- Euro. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Bezugsnummer 0328880/2024 entgegen. (dl)

Diese Meldung wurde am 22.12.2024, 19:01 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Gotha übermittelt.

Lesen Sie auch:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Ilmenau verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Ilm-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. /news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.