Polizeimeldungen für Augsburg, 22.12.2024: Polizei ermittelt gegen Ladendiebin und Freund
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.12.2024 12.29
Polizei ermittelt gegen Ladendiebin und Freund
Augsburg (ots) -
Innenstadt - Am Freitag (20.12.2024) wurde eine Ladendiebin in der Bürgermeister-Fischer-Straße erwischt. Deren Freund ging die Polizeibeamten verbal an.Gegen 16.00 Uhr fiel dem Mitarbeiter eines Drogeriemarkts eine 20-Jährige auf. Sie bezahlte einige Artikel an der Kasse und wollte schließlich das Geschäft auch mit unbezahlter Ware verlassen. Ein Mitarbeiter hielt die 20-Jährige auf und alarmierte die Polizei. Während die Beamten die Personalien aufnahmen, kam der Freund der 20-Jährigen hinzu. Der 19-Jährige verhielt sich äußerst aggressiv. Er bedrohte und beleidigte den Mitarbeiter des Geschäfts sowie die Einsatzkräfte. Einem Platzverweis folgte der Mann nur widerwillig und erst nach mehreren Aufforderungen. Nachdem die Beamten den Sachverhalt aufgenommen und den Drogeriemarkt verlassen hatten, kam es zu einem weiteren Zusammentreffen mit dem 19-Jährigen. Dieser wartete vor dem Laden und ging dort die Beamten erneut aggressiv an. Erst nach dem Eintreffen weiterer Beamter beruhigte er sich.Gegen die 20-Jährige wird nun wegen Ladendiebstahls ermittelt. Der 19-Jährige muss sich unter anderem wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten.
Diese Meldung wurde am 22.12.2024, 11:53 Uhr durch das Polizeipräsidium Schwaben übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Augsburg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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