Polizeimeldungen für Lippe, 22.12.2024: Lage-Kachtenhausen - Einbruch in Wohnhaus
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.12.2024 08.38
Lage-Kachtenhausen - Einbruch in Wohnhaus
Lippe (ots) -
Am Freitagabend in der Zeit von 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr drang ein bislang unbekannter Tatverdächtiger in ein Einfamilienhaus in der Rosenstraße ein.Nach derzeitigem Kenntnisstand verschaffte sich ein bislang unbekannter Tatverdächtiger über ein Fenster in der 1. Etage Zutritt zum Wohnhaus.Die 88-jährige anwesende Wohnungsinhaberin wurde durch Geräusche und Lichtflackern im Flur aufmerksam. Bei der Nachschau bemerkte sie den unbekannten Tatverdächtigen, welcher aus dem Keller in Richtung der Haustür an ihr vorbeirannte und schließlich aus dem Haus in unbekannte Richtung flüchtete.Im Nachhinein stellte sie das Fehlen von Schmuck und Bargeld fest.Zeugen, denen im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Rosenstraße und Umgebung aufgefallen sind, melden ihre Feststellungen bitte dem Kriminalkommissariat 2 in Detmold unter der Telefonnummer 05231 - 6090.
Pressekontakt:
Polizei LippeLeitstelle
Telefon: 05231/609-1222Fax: 05231/609-1299https://lippe.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizei Lippe, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 22.12.2024, 08:06 Uhr durch die Polizei Lippe übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Lippe
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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