Polizeimeldungen für Schwerin, 20.12.2024: Tatverdächtiger nach Kfz-Aufbruch in Untersuchungshaft
Erstellt von Team Datenjournalismus
20.12.2024 11.06
Tatverdächtiger nach Kfz-Aufbruch in Untersuchungshaft
Schwerin (ots) -
Dank der schnellen Alarmierung durch aufmerksame Zeugen konnte ein 44-jähriger Mann auf frischer Tat bei einem Kfz-Aufbruch gestellt werden. Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Zeugen beobachteten am Mittwochmittag, 18.12.2024, vom Balkon aus, wie der Mann verschiedenste Gegenstände aus einem fremden Fahrzeug entnahm. Mit der Beute im Wert von etwa 300 Euro entfernte er sich anschließend vom Tatort in der Alexander-von-Humboldt-Straße. Durch die zügige Reaktion der Zeugen und die sofort alarmierte Polizei gelang es den Einsatzkräften, den Tatverdächtigen in der Nähe des Tatorts festzunehmen.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann zuvor den Opel Vivaro gewaltsam aufgebrochen hatte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin erließ das Amtsgericht Schwerin gestern einen Haftbefehl gegen den 44-jährigen Algerier und ordnete dessen Vollzug an.
Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei den aufmerksamen Zeugen für ihr schnelles und umsichtiges Handeln. Ihr Engagement war entscheidend für die Festnahme des Täters und die Aufklärung des Falls.
Diese Meldung wurde am 20.12.2024, 10:29 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwerin
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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