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Blaulichtreport für Münster/Münsterland, 20.12.2024: Polizei warnt vor Fake-Anlageplattformen: Münsteraner verliert etwa 90.000 Euro in nur drei Wochen - Traumhafte Renditen können Warnsignale sein

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Syda Productions

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Polizei warnt vor Fake-Anlageplattformen: Münsteraner verliert etwa 90.000 Euro in nur drei Wochen - Traumhafte Renditen können Warnsignale sein

Münster/Münsterland (ots) -

Werbeanzeigen mit missbräuchlich verwendeten Namen von Prominenten, wie Markus Lanz, Sandra Maischberger oder Günther Jauch führen zahlreiche Geschädigte immer wieder auf vermeintlich lukrative Anlageplattformen im Internet. Versprochen wird eine hohe Rendite, tatsächlich sind die Seiten jedoch betrügerisch und als Fake-Anlageplattformen ins Internet gestellt worden.

Auf diese Art und Weise hat ein 80-jähriger Münsteraner binnen drei Wochen rund 90.000 Euro verloren. Der Senior hinterlegte auf einer Plattform seine Kontaktdaten und erhielt prompt einen Anruf einer angeblichen persönlichen "Brokerin". Durch diese Frau wurde der Geschädigte dazu animiert, eine erste Investition auf der betrügerisch handelnden Plattform zu tätigen. Der Geschädigte willigte ein und überwies 240 Euro auf ein maltesisches Bankkonto.Im weiteren Verlauf wurden dem Geschädigten eine positive Wertentwicklung seiner getätigten Geldanlage und eine hohe Rendite vorgespielt. Zudem animierte ihn die angebliche "Brokerin" zu weiteren Zahlungen auf der Plattform. Diese Zahlungsvorgänge begleitete sie durch den Einsatz einer Fernwartungssoftware (Fremdzugriff) auf dem Computer des Geschädigten, mit dem Ziel, Zahlungsvorgänge zu unterstützen und Hinweise auf die Bonität des Opfers zu erlangen. Im Laufe der Zeit suggerierte diese Plattform ihm dann ein sechsstelliges Vermögen.

Als der Geschädigte eine Auszahlung seines vermeintlichen Vermögens beantragte, bekam er einen Anruf von zwei weiteren Personen. Diese forderten von ihm aufgrund von angeblichen Gebühren und Steuern weitere Gelder. Erst nach einer erfolgten Zahlung durch den Geschädigten, könne die beantragte Summe ausgezahlt werden, so die Betrüger.

Nach dieser erneuten Zahlungsaufforderung wurde der 80-Jährige misstrauisch und zahlte nicht. Auch weitere Aufforderungen für den Erwerb einer "Broker-Lizenz" für 24.000 Euro ignorierte der aus dem Münsterland kommende Mann. Er erstattete Strafanzeige.Die Polizei warnt ausdrücklich vor diesen Fake-Anlageplattformen, den sogenannten Trading-Plattformen.

Tipps der Polizei

  • Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Die Aussicht auf einen hohen Gewinn wird häufig nur vorgespielt. Bei diesen Plattformen erfolgt keine Anlage der Gelder.

  • Gewähren Sie niemandem mittels Fernwartungssoftware Zugriff auf Ihren Computer.

  • Geben Sie keine sensiblen Daten preis und übermitteln Sie keine Kopien von Ausweisdokumenten.

  • Tätigen Sie keine Überweisungen an ausländische Konten - diese sind oftmals Hinweis auf einen Betrug!

  • Sollten Sie eine Trading-Plattform nutzen wollen, informieren Sie sich vor einer Anmeldung über deren Seriosität. Dies kann kostenfrei auf der Internetseite der Verbraucherzentrale, des Landeskriminalitätsamtes oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen.

  • Verbraucherzentralen oder Ihre Hausbank helfen bei einer Einschätzung.

Verfasserin: Angela Lüttmann

Weitere Informationen finden Sie hier:https://www.polizei-beratung.de/oder bei der Verbraucherzentrale:https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/so-erkennen-sie-unserioese-onlinetradingplattformen-31474

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei MünsterAntonia LinnenbrinkTelefon: 0251-275-1010E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.dehttps://muenster.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 20.12.2024, 09:13 Uhr durch die Polizei Münster übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Münster

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Münster 530 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 8% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 28%. Unter den insgesamt 137 Tatverdächtigen befanden sich 98 Männer und 39 Frauen. 42% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2122
21 bis 2518
25 bis 3024
30 bis 4030
40 bis 5018
50 bis 6014
über 6011

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 414 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Münster bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 26%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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