Blaulichtreport für Saarbrücken, 20.12.2024: Erneuter Fall von Anlagebetrug im Saarland mit hohem finanziellen Schaden / Die Polizei rät zur Vorsicht und weist auf Präventionsmöglichkeiten hin
Erstellt von Team Datenjournalismus
20.12.2024 09.05
Erneuter Fall von Anlagebetrug im Saarland mit hohem finanziellen Schaden / Die Polizei rät zur Vorsicht und weist auf Präventionsmöglichkeiten hin
Saarbrücken (ots) -
In einem neuerlichen Betrugsfall ermitteln Kriminalbeamte des Dezernats LPP 241. Eine 57-Jährige wurde durch vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte von den Betrügern im Internet angelockt und um ihre Altersvorsorge gebracht.
In diesem neuen Fall, der die Ermittler des LPP 241 (Wirtschafts-/Qualifizierte Vermögens- und Umweltkriminalität) beschäftigt, nahmen Unbekannte auf der Social-Media-Plattform "Facebook" aktiv Kontakt mit der geschädigten Frau aus dem Landkreis Saarlouis auf und machten sie auf eine angeblich lukrative Trading-Plattform aufmerksam. Im Glauben, hohe Gewinne zu erzielen, ließ sie sich von sogenannten Brokern verleiten, ihre Abfindung und damit mehr als 150.000 Euro auf Konten im In- und Ausland zu überweisen. Anschließend brachten die Betrüger die Frau am Telefon dazu, ihnen einen sogenannten Fernzugriff auf ihren Laptop zu erlauben. Damit unterstützten sie die Frau bei der Einrichtung von Kundenkonten bei Kryptodienstleistern und leiteten die Kryptowährung in ihr eigens geschaffenes Geldwäschenetzwerk um. Als die Frau ihren vermeintlichen Gewinn ausgezahlt haben wollte, führten die Täter ihr Opfer erneut in die Irre. In dem Glauben, durch Begleichung weiterer Gebühren tatsächlich den Gewinn zu erhalten, kam es zu weiteren Geldzahlungen. Erst danach wurde die Frau misstrauisch und erstattete Anzeige.
Entwicklung im Saarland
Die Anzahl gleichgelagerter Fälle, die das Dezernat für Wirtschafts- und Vermögenskriminalität des Landespolizeipräsidiums bearbeitet, steigen in den letzten Jahren an. Waren dies in den Jahren 2018 und 2019 noch jeweils zwei, so sind es in den letzten beiden Jahren 2022 und 2023 98 bzw. 125 Fälle geworden. Im aktuellen Jahr 2024 sind bereits deutlich mehr als 150 Fälle bekannt. Insgesamt ist den Opfern ein Schaden in einer niedrigen, zweistelligen Millionenhöhe entstanden. Alleine seit Anfang Oktober 2024 gingen bei der Polizei eine mittlere zweistellige Anzahl an Strafanzeigen von Saarländerinnen und Saarländern mit einem siebenstelligen Gesamtschaden ein.
Was ist Cybertradingbetrug?
Cybertradingbetrug ist eine Form des Anlagebetrugs, bei welcher die Geschädigten durch die Betrüger zu Zahlungen für vermeintliche Investition in lukrative Anlagemodelle bzw. Finanzprodukte verleitet werden. Eine angebliche Wertentwicklung des investierten Betrages wird mittels Internetplattformen vorgetäuscht, eine tatsächliche Geldanlage erfolgt jedoch nicht.
Nicht selten werden die Betrogenen im weiteren Verlauf, oftmals sogar geraume Zeit später, kontaktiert. Ihnen wird nun suggeriert, man werde sie dabei unterstützen, die verlorene Anlage zurückzuerlangen (sog. recovery fraud oder scam). Dabei geben die Betrüger vor, seriösen (Opferhilfe-) Institutionen, renommierten Anwaltskanzleien oder gar einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören. Ziel dieser neuerlichen Kontaktaufnahme ist jedoch wiederum nur, die Opfer zu weiteren Zahlungen zu bewegen, die nun als Zahlung von Gebühren, Steuern, Zinsen o. ä. deklariert werden.
Darauf sollte man achten
Wer auf der Suche nach einer lukrativen Kapitalanlage ist, sollte sich nicht von "garantiert hohen Renditen" leiten lassen und gerade bei der Aussicht auf angeblich hohe Gewinne vorsichtig sein. Denn dahinter können Anlagebetrüger stecken, die mit dem Versprechen auf hohe Zinsen an das Geld leichtgläubiger Anleger wollen.Bankmitarbeiter sowie sonstige Finanzdienstleister (z.B. Vermögensberater oder -vermittler) sind dazu verpflichtet, die Risiken ihrer angebotenen Anlageprodukte in der Kundenberatung ausdrücklich zu nennen. Zudem müssen sie die Inhalte der Anlageberatung in einem Protokoll festhalten und ihren Kunden vor Abschluss eines Vertrags aushändigen.
So kann man sich schützen
- Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an! Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen zeigen.
- Nehmen Sie sich Zeit! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
- Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden! Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
- Achten Sie auf den Firmensitz! Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
- Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
- Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auch unter www.polizei-beratung.de.
Diese Meldung wurde am 20.12.2024, 08:34 Uhr durch den Landespolizeipräsidium Saarland übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Regionalverband Saarbrücken
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Regionalverband Saarbrücken 472 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 47%. Unter den insgesamt 166 Tatverdächtigen befanden sich 105 Männer und 61 Frauen. 23% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 19 |
21 bis 25 | 24 |
25 bis 30 | 29 |
30 bis 40 | 43 |
40 bis 50 | 26 |
50 bis 60 | 15 |
über 60 | 10 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 346 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Regionalverband Saarbrücken bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 51%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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