Polizei News für Fulda, 19.12.2024: Gefährliche Körperverletzung - Einbruch in Kindertagesstätte und Schulgebäude
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.12.2024 13.25
Gefährliche Körperverletzung - Einbruch in Kindertagesstätte und Schulgebäude
Fulda (ots) -
Gefährliche Körperverletzung
Fulda. Am Mittwoch (18.12.) kam es in der Keltenstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung. Nach derzeitigen Erkenntnissen geriet ein 60-jähriger Mann aus Hünfeld gegen 10.50 Uhr auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in einen Streit mit einem unbekannten Mann. Im weiteren Verlauf schlug der Unbekannte dem Hünfelder unvermittelt mit einer Taschenlampe gegen den Kopf. Der 60-Jährige kam zu Fall und verletzte sich dabei am Bein. Er musste zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Der Hünfelder beschreibt den Unbekannten, der mit einem blauen VW-Kombi mit dem Teilkennzeichen HG unterwegs war, folgendermaßen: circa 50 Jahre alt, mitteleuropäisches Erscheinungsbild, mittellange graue Haare zum Zopf gebunden, bekleidet mit einer grauen Jacke, Jeans und einer Kappe. Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.
Einbruch in Kindertagesstätte und Schulgebäude
Neuhof. Zwischen Dienstagabend (17.12.) und Mittwochmorgen (18.12.) brachen Unbekannte in eine Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße ein. Dazu hebelten sie eine Balkontür im Erdgeschoss auf und durchsuchten im Anschluss die Räumlichkeiten. Die Täter stahlen Bargeld und hinterließen rund 650 Euro Sachschaden.
Auch ein Schulgebäude in der Johannes-Kepler-Straße wurde in der gleichen Nacht zum Ziel von Einbrechern. Dort hebelten die Täter eine Eingangstür auf und durchsuchten mehrere Räume nach Wertgegenständen. Sie stahlen Bargeld und hinterließen rund 1.500 Euro Sachschaden.
Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.
(PB)
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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 12:53 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Fulda
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Fulda im Jahr 2022 insgesamt 288 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 17% davon blieben versuchte Straftaten. In 3 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 83%. Von insgesamt 284 Tatverdächtigen konnten 253 Männer und 31 Frauen identifiziert werden. 32% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 100 |
21 bis 25 | 41 |
25 bis 30 | 35 |
30 bis 40 | 56 |
40 bis 50 | 20 |
50 bis 60 | 18 |
über 60 | 14 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 269 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Fulda, die Aufklärungsquote lag bei 88%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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