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Polizeiticker für Ulm, 19.12.2024: (UL) Ulm - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei: Männer in Untersuchungshaft / Am Montag nahm die Polizei in Ulm zwei mutmaßliche Diebe auf frischer Tat fest.

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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(UL) Ulm - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei: Männer in Untersuchungshaft / Am Montag nahm die Polizei in Ulm zwei mutmaßliche Diebe auf frischer Tat fest.

Ulm (ots) -

Am Abend war ein Polizeibeamter in seiner Freizeit in der Ulmer Innenstadt unterwegs. Bei den Sedelhöfen wurde er auf zwei verdächtige Männer aufmerksam. Der Zeuge beobachtete, wie die Männer in einem Sportgeschäft Jacken und Schuhe mutmaßlich zum Diebstahl vorbereiteten, indem sie die Sicherungen entfernten. Der Beamte verständigte die Polizei. Noch bevor die Streifen eintrafen, gingen die Verdächtigen zu einem weiteren Geschäft. Auch dort entfernten sie Sicherungen und verließen mit hochwertiger Bekleidung das Geschäft. Als sie durch eine zivile Streife kontrolliert werden sollten, flüchteten sie. Den Beamten gelang es nach einer Verfolgung in Richtung Olgastraße, die Verdächtigen widerstandslos festzunehmen. Bei einer Durchsuchung der Verdächtigen fanden die Beamten neben dem mutmaßlichen Diebesgut auch einen Pfefferspray sowie rund 160 Gramm Haschisch. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen auf einem Revier stellte die Polizei zudem fest, dass die beiden polizeibekannten Tunesier im Alter von 20 und 21 Jahren keine gültige Aufenthaltserlaubnis hatten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm wurden die beiden Tatverdächtigen am Dienstag (17.12.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Ulm vorgeführt. Gegen den 20-Jährigen erließ der Haftrichter einen Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen. Gegen den 21-Jährigen erging ein Haftbefehl wegen Diebstahls und wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis. Beide befinden sich nun in Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.

Die weiteren Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.

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Michael Bischofberger, Staatsanwaltschaft Ulm, Tel. 0731/189-1441

Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 10:52 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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