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Blaulichtreport für Gütersloh, 19.12.2024: Einbrüche in zwei Lebensmittelläden in Hörste und Künsebeck

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

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Einbrüche in zwei Lebensmittelläden in Hörste und Künsebeck

Gütersloh (ots) -

Halle (Westf.) (MK) - Bislang unbekannte Täter sind in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (17.12. - 18.12.) in zwei Lebensmittelläden in den Ortsteilen Hörste und Künsebeck eingebrochen. Durch jeweilige Überwachungssysteme konnten die Tatzeiten eingegrenzt werden.In Künsebeck öffneten die Einbrecher gegen 01.25 Uhr gewaltsam die Schiebetür des Geschäfts. Den Erkenntnissen zufolge wurde hiernach nichts gestohlen.Gegen 02.20 Uhr verschafften sich die Täter auf gleichem Wege Zutritt in das Geschäft in Hörste. Hier wurden Lebensmittel, Alkoholika sowie Zigaretten aus einem Automaten gestohlen.

Nach aktuellem Stand kann ein Tatzusammenhang nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern in beiden Fällen an.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann weitere Angaben zu den Einbrüchen machen oder hat an den Tatorten verdächtige Beobachtungen im Tatzeitraum gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.

Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 10:35 Uhr durch die Polizei Gütersloh übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gütersloh

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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