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Polizeimeldungen für Eisenach, 19.12.2024: Öffentlichkeitsfahndung nach Computerbetrug

Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / weerapat1003

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Öffentlichkeitsfahndung nach Computerbetrug

Eisenach (ots) -

Am 07. Oktober 2024 wurden einem Seniorenpaar, vermutlich im Rahmen eines Einkaufes in einem Supermarkt in Seebach, die Girokarten von einer Unbekannten entwendet. In der weiteren Folge benutzte die unbekannte Person diese für Geldabhebungen bei einem Kreditinstitut in der Julius-Lippold-Straße in Eisenach. Den Senioren entstand ein finanzieller Schaden in Höhe von knapp 3.000 Euro. Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zu der abgebildeten Person oder deren Aufenthaltsort tätigen können. Hinweise nimmt die Polizei Eisenach unter 03691-261124 (Bezugsnummer: 0263863/2024) entgegen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten liegen vor. (jd)

Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 09:00 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Gotha übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gotha

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Gotha

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Gotha 88 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 5% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 57%. Unter den insgesamt 55 Tatverdächtigen befanden sich 36 Männer und 19 Frauen. 25% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 218
21 bis 257
25 bis 303
30 bis 4011
40 bis 5014
50 bis 606
über 606

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 51 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Gotha bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 59%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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