Polizeimeldungen für Gera, 17.12.2024: Zeugen sowie Finderin nach Diebstahlshandlung gesucht
Erstellt von Team Datenjournalismus
17.12.2024 12.50
Zeugen sowie Finderin nach Diebstahlshandlung gesucht
Gera (ots) -
Gera: Die Ermittlungen zu einer Diebstahlshandlung zum Nachteil einer 66-jährigen Frau nahm in der vergangenen Woche die Geraer Polizei auf.Demnach hielt sich die Geschädigte am 12.12.2024, zwischen 09:00 Uhr und 09:15 Uhr im Bereich eines Einkaufskarrees in der Reichsstraße in Gera auf. Die Frau bewegte sich in dieser Zeit von einem dortigen Supermarkt zu einem Bekleidungsgeschäft.Erst an der Kasse des Bekleidungsgeschäftes bemerkte sie den Verlust ihrer Geldbörse, welche sie beim Verlassen des Supermarktes noch bei sich trug.Hinweise zum Täter liegen nicht vor.
Am Abend desselben Tages wurde die Geschädigte von einer bislang unbekannten Finderin an ihrer Wohnanschrift in der Reichsstraße aufgesucht. Die Finderin übergab ihr das verschwundene Portemonnaie - allerdings ohne ihren Namen zu hinterlassen.
Die Geraer Polizei sucht nun im Rahmen der Ermittlungen sowohl nach der unbekannten Finderin, als auch nach weiteren Zeugen, welche Hinweise zur Diebstahlshandlung geben können. Zeugen werden gebeten, sich unter Nennung der Bezugsnummer 0320873/2024 bei der Geraer Polizei zu melden.
Beschreibung der Finderin:
- Weiblich
- ca. 30 Jahre al
- ca. 170 cm groß
- vermutlich hochschwanger
- schwarze halblange Haare
- bekleidet mit dunkler Leggins
- deutschsprachig
(KR)
Diese Meldung wurde am 17.12.2024, 12:18 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Gera übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gera
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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